Datenschutz
Täglich fallen im Hotel eine Vielfalt sensibler und schützenswerter Daten an. Dazu zählen z.B. Kundendaten, Kreditkarteninformationen oder sogar Gesundheitsdaten. Der Umgang damit ist gesetzlich geregelt. Wollen Sie z.B. Gästedaten zu Marketingzwecken nutzen, müssen Sie genau auf die korrekte Verwendung achten. Datenpannen und missbräuchliche Verwendung können zur rechtlichen Verfolgung, Rufschädigung und zu finanziellen Verlusten führen.
Warum Gästedaten schützen?
- Eigene Reputation
- Finanzielle Verluste vermeiden
- Erwartungen von Kunden und Partnern
- Gesetzliche Vorgaben
Datenerfassung bei Reservierungen und im Hotel
- § 3a BDSG: Datenvermeidung und Datensparsamkeit
- § 28 BDSG: Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke
Beim Check-In
- Meldegesetze der Länder erzwingen Datenerhebung
- Besondere Hervorhebung der Einwilligung bei zusätzlicher Datenerhebung erforderlich ( deutliche Trennung von melderechtlichen und zusätzlichen Angaben)
- Datenschutzrechtliche Einwilligung
Während des Aufenthalts
- Nur zwingend erforderliche personenbezogene Daten nutzen ( Ausnahmen: zusätzliche gesetzliche Erlaubnis oder Einwilligung des Gastes)
- Problematik der Videoüberwachung (Webcams und Attrappen)
Beim Check-Out
- Keine Besonderheiten
- Guter Zeitpunkt für eine "Zufriedenheitsbefragung"
Kundenbindungsphase
- CRM ist in der Regel datenschutzrelevant
- Zu "weite" Einwilligung ist unwirksam
Fazit: Was ist zu beachten?
- Sichere Aufstellung der Firmen-IT
- Umfangreiche Mitarbeitersensibilisierung
- Compliance beim Einsatz von IT