TeleTrusT-Informationen

Neumitglieder und Aktivitäten

Verbandsnachrichten, 30.01.2024

1) TeleTrusT begrüßt 11 neue Verbandsmitglieder
2) Offener Brief von TeleTrusT an den IT-Planungsrat
3) Neuer TeleTrusT-Arbeitskreis "Confidential Computing"
4) Neue TeleTrusT-AG "Kryptoagilität" gegründet
5) "TeleTrusT Information Security Professional": 2.000stes Zertifikat verliehen
6) Rückschau: TeleTrusT-Gemeinschaftsauftritt auf dem Web Summit Lissabon
7) TeleTrusT: Fachpolitische Aktivitäten
8) Externe Vorträge im Namen von TeleTrusT
9) Medienbeiträge mit TeleTrusT-Bezugnahme
10) BMWK: Informationen zu anstehenden Aktivitäten mit möglichem Themenbezug "IT-Sicherheit"
11) Nächste TeleTrusT-Gremiensitzungen
12) Nächste TeleTrusT-Eigenveranstaltungen
13) Nächste TeleTrusT-Kooperations- und Partnerveranstaltungen


► 1) TeleTrusT begrüßt 11 neue Verbandsmitglieder

■ Fortinet GmbH, Frankfurt am Main
Fortinet ist ein weltweit tätiges Unternehmen im Bereich der Cybersicherheit. Das Unternehmen wurde im Jahr 2000 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Sunnyvale, Kalifornien, USA. Fortinet bietet Lösungen und Produkte für den Schutz von Netzwerken, Endpunkten, Anwendungen und der Cloud vor Cyberbedrohungen. Die Produktpalette von Fortinet umfasst u.a. NG Firewalls, Netzwerk-Sicherheitslösungen, Secure SD WAN, SIEM, Endpoint Protection und Wireless Access Points.

www.fortinet.com

■ Cyber Insight GmbH, Leipzig
Cyber Insight bietet eine SaaS-Lösung, die es IT-Dienstleistern und deren Kunden ermöglicht, Risiken zu identifizieren, zu verwalten und zu mindern. Die Cyber-Insight-Plattform hilft Kunden IT-Sicherheit Schritt für Schritt zu verbessern. Die Bewertung der Risiken und die Ableitung von priorisierten Handlungsempfehlungen basieren auf einem multifaktoriellen Risikomodell, das sowohl individuelle Schwachstellen und exogene Faktoren als auch aktuelle Trends berücksichtigt.

www.cyber-insight.de

■ Cyken GmbH, Düsseldorf
CYKEN bietet Beratungs- und Serviceleistungen sowie die Bereitstellung von Produkten im Bereich Cyber Security, insbesondere im industrienahen Umfeld.

■ go-IT-Security, Dußlingen
go-IT-Security bietet Beratung in den Bereichen der IT Security, Informationssicherheit und IT-Infrastruktur.

www.go-it-security.de

■ Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB, Frankfurt am Main
Noerr ist eine international tätige Full-Service-Wirtschaftskanzlei mit mehr als 500 Beratern und Standorten in 10 Ländern. Mit dem Noerr Cyber Risks Team berät die Kanzlei zu präventiven und repressiven Maßnahmen rund um Cyber- und IT-Sicherheit.

■ Heuking Kühn Lüer Wojtek, Köln
Mit Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren an acht Standorten in Deutschland ist Heuking Kühn Lüer Wojtek eine der großen wirtschaftsberatenden deutschen Sozietäten. Die Bandbreite der juristischen Beratung reicht von mittelständischen Unternehmen mit Sitz im In- und Ausland bis hin zu internationalen (auch börsennotierten) Großunternehmen in allen wirtschaftsrechtlichen Belangen.

■ TCI Rechtsanwälte, Mainz
TCI Rechtsanwälte berät nationale und internationale Mandanten unter anderem im technologiebezogenen Vertragsrecht, IT-Recht, Cybersicherheitsrecht, Datenschutzrecht, Telekommunikationsrecht und IT-Vergaberecht. TCI bietet langjährige Berufserfahrung sowie Branchenexpertise und kann auch bei komplexen Beratungsprojekten unterstützen.

■ whitemacs GmbH, Brühl [Start-Up] [ITSMIG]
whitemacs bietet Unterstützung für den Mittelstand bei der Abwehr von Cyberangriffen, insbesondere von Phishing-Attacken, und bei der Schaffung von Sicherheitsbewusstsein bei den Mitarbeitenden durch Phishing-Simulationen.

■ ContinueComm GmbH, Schlüchern [Start-Up]
ContinueComm bietet ein eigenes Notfallsystem an, das hochverfügbar über mehrere Standorte in Deutschland verteilt für Kunden gehostet wird, damit im Falle eines Ausfalls - unabhängig von der Ursache wie Hack/Ransomware, Brand, Anschlag, Hochwasser, Fehlkonfiguration - sofortige Kommunikationsfähigkeit wiederhergestellt wird und sowohl intern als auch extern über die gewünschten Kanäle agiert werden kann.

■ Cybervize Operations GmbH, Düsseldorf [Start-Up]
Cybervize ist ein Software-Unternehmen, das sich auf Cybersicherheit und Cyber-Resilienz für mittelständische Unternehmen spezialisiert hat. Cybervize bietet SaaS-Lösungen mit wissensbasierter KI und einem hohen Grad an Automatisierung.

■ Code blue GmbH, Frankfurt am Main [Start-Up]
Code Blue by Dussmann ist ein Joint Venture des global agierenden Dienstleistungsunternehmens Dussmann mit Hauptsitz in Berlin und der in Tel Aviv ansässigen Code Blue Ltd. Das Portfolio der Code Blue GmbH umfasst Dienstleistungen in der Cybersecurity-Prävention und dem Krisenmanagement zur Absicherung von Organisationen vor, während und nach Cyberkrisen. Kernthemen sind Business Impact- und Risikoanalysen und Business-Continuity-Pläne in der Prävention und im Notfall, zum Beispiel im Falle einer Ransomware-Forderung, die unmittelbare Bereitstellung von Krisenmanagement-Teams. Das Team besteht aus Mitarbeitenden, die auf Cyber-Risikomanagement, Reputationsmanagement, Datenschutz, Lösegeld-Verhandlungen, Incident Response und Business Continuity spezialisiert sind.


► 2) Offener Brief von TeleTrusT an den IT-Planungsrat

Nehmen Sie den Beschluss zur Nicht-Umsetzung der NIS-2-Richtlinie zurück!
TeleTrusT fordert den IT-Planungsrat auf, den Beschluss 2023/39 zurückzunehmen.

Im Beschluss 2023/39 hat der IT-Planungsrat die Länder und den Bund gebeten, den Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie nicht auf Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung auf lokaler Ebene sowie Bildungseinrichtungen zu erstrecken. Das Gegenteil ist notwendig: zur Herstellung eines angemessenen IT-Sicherheitsniveaus in Deutschland ist es erforderlich und dringend geboten, insbesondere die Kommunen, aber auch die Bildungseinrichtungen gesetzlich auf IT-Sicherheit zu verpflichten und diese nicht pauschal aus dem Anwendungsbereich herauszulassen.

Zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie
An der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148) der EU wird derzeit intensiv gearbeitet. Der vom Bundesministerium des Innern und für Heimat federführend entwickelte Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Nach zwei an die Öffentlichkeit gelangten Referentenentwürfen, einem nicht mit der Bundesregierung abgestimmten "Diskussionspapier" und dem anschließenden "Werkstattgespräch" des BMI mit den Verbänden ist deutlich geworden: die durch die NIS2-Richtlinie umzusetzenden Regelungen sind anspruchsvoll, aber für das Gemeinwohl, die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen und auch Behörden und öffentlichen Stellen als wichtig und wesentlich erkannt. Die Anstrengungen, funktionierende Regeln auf Bundesebene zu definieren, wird von den unmittelbar und mittelbar Beteiligten mit großer Ernsthaftigkeit betrieben. Das tut auch nicht zuletzt Not, da die Umsetzungsfrist am 17.10.2024 endet. Der Bund darf mit einem NIS2UmsuCG die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie jedoch nur im Rahmen seiner Kompetenzen für den Bund regeln. Die europäischen Umsetzungsvorgaben gehen darüber allerdings hinaus und umfassen zum einen auch "Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung auf regionaler Ebene". Die Bundesländer haben also eigene IT-Sicherheitsgesetze zu schaffen respektive anzupassen.

Zum anderen bestimmt die NIS-2-Richtlinie, dass die Mitgliedstaaten die Anwendbarkeit für "Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung auf lokaler Ebene" sowie "Bildungseinrichtungen" vorsehen können. Die lokale Ebene sind in Deutschland die Kommunen. Ob die Kommunen und Bildungseinrichtungen gesetzlich auf IT-Sicherheit verpflichtet werden, liegt also im Ermessen der Mitgliedstaaten, hier der Bundesländer.

Der IT-Planungsrat veröffentlichte am 03.11.2023 den Beschluss 2023/39, in dem es unter anderem heißt:

"2. Er [der IT-Planungsrat] nimmt den Sachstandsbericht der AG Informationssicherheit zur Kenntnis und bittet die Länder und den Bund, von der Option, den Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie auf Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung auf lokaler Ebene und Bildungseinrichtungen zu erstrecken, keinen Gebrauch zu machen."

Diese ausdrückliche Bitte an Bund und Länder beinhaltet, die Kommunen und Bildungseinrichtungen vom Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie kategorisch auszunehmen. Würde dieser Bitte Folge geleistet, gäbe es auch in Zukunft keinen gesetzlichen Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit für die genannten Bereiche. Und dies bei einer IT-Sicherheitslage, die noch zu keiner Zeit schlechter war als sie dieser Tage ist.

Deshalb fordert TeleTrusT den IT-Planungsrat auf, den Beschluss zurückzunehmen und zu Ziff. 2 des Beschlusses das Gegenteil zu beschließen. Das gemeinsame Ziel muss eine IT-Sicherheit auf bestmöglichem Niveau sein. Dazu leisten IT-Sicherheitsgesetze einen wichtigen Beitrag. Der Anspruch muss sein, auf jeder staatlichen Ebene alles dafür zu tun, IT-Sicherheit bestmöglich zu planen und umzusetzen.

IT-Sicherheit lässt sich nur flächendeckend verbessern.
Ohne eine funktionierende IT-Sicherheit kann der Staat bei Erfüllung seiner Aufgaben seinen Schutzpflichten nicht nachkommen und gefährdet das notwendige Vertrauen für eine Digitalisierung aller Lebensbereiche nachhaltig. Der "Weg für eine effiziente, sicherere und gut vernetzte digitale Verwaltung in Deutschland" (gem. Selbstbeschreibung des IT-Planungsrats) wird so nicht geebnet.

Der Ausschluss aus dem Regelungsregime ignoriert auch die Signalwirkung auf Unternehmen und Gesellschaft. Wie vermieden werden soll, dass die vom künftigen Recht erfassten Unternehmen keine sachlich ungerechtfertigte Ungleichbehandlung erkennen, bleibt offen. Zumal sich die fatalen Folgen unzureichender digitaler Infrastruktur und fehlender IT-Sicherheitsmaßnahmen in den Kommunen aktuell besonders bemerkbar machen: eine Vielzahl von Cyberattacken führt gegenwärtig zu einem flächendeckenden Ausfall zahlreicher Bürgerämter, wodurch Bürger und Bürgerinnen über einen längeren Zeitraum Verwaltungsleistungen nicht in Anspruch nehmen können. Prognosen zeigen, dass Angriffe auf informationstechnische Systeme kommunaler Behörden in Zukunft weiter ansteigen werden. Auch Bildungseinrichtungen, wie Schulen oder Universitäten, sind vermehrt betroffen.

Im Bericht "Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2023" des BSI wird dazu festgestellt: "Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie besonders Kommunalverwaltungen und kommunale Betriebe wurden überproportional häufig angegriffen". "Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 27 kommunale Verwaltungen und Betriebe als Opfer von Ransomware-Angriffen bekannt." Die betroffenen Kommunen hatten dabei knapp sechs Millionen Einwohnerinnen und Einwohner.

Die Gefahr eines weitreichenden Zusammenbruchs von Verwaltungs- und Bildungseinrichtungen ist evident, ebenso das damit einhergehende datenschutzrechtliche Risiko.

Der Beschluss des IT-Planungsrats ist kontraproduktiv.
Denn er negiert eine konstruktive Beteiligung an den Aufgaben und enthält zudem auch keinerlei Vorschläge, wie auf anderem Weg für IT-Sicherheit gesorgt werden solle.

Es ist wichtig, die offensichtlichen Handlungsnotwendigkeiten für eine gute IT-Sicherheit allseits zu erkennen und konsequent zu handeln. Wer eine Regulierung ablehnt, womöglich auch aus Gründen praktischer Umsetzungsschwierigkeiten, dem wird man schwerlich zutrauen, die IT-Sicherheit auch ohne eine solche Regulierung freiwillig umzusetzen.

Der Möglichkeit, Kommunen und Bildungseinrichtungen auf nationaler Ebene von den europarechtlichen Vorgaben freizuhalten, sollten Bund und Länder verantwortlich entgegentreten. Der IT-Planungsrat sollte hier als politisches Steuerungsgremium von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik und der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen seiner Aufgabe gerecht werden.

Der Bundesverband IT-Sicherheit bietet seine Mitwirkung auf dem Weg zu mehr IT-Sicherheit auf allen Ebenen an und ist für Gespräche jederzeit offen.

TeleTrusT-Stellungnahme und aktuelle Liste der Mitzeichner:
www.teletrust.de/publikationen/stellungnahmen/2023/


► 3) Neuer TeleTrusT-Arbeitskreis "Confidential Computing"

Einem Vorschlag aus der Mitgliederschaft folgend wurde ein neuer TeleTrusT-Arbeitskreis "Confidential Computing" gegründet.

Themenschwerpunkte, die in dem Arbeitskreis diskutiert werden, sind:
- Awareness für Confidential Computing als TEE-basierte Technologie
- Awareness für Use Cases (z.B. Virtualisierung in der Cloud, virtuelle HSMs, virtuelle Konnektoren, Cloud für Health, Cloud für GovTech, VS-NfD Cloud)

Leiter des Arbeitskreises ist Dr. Sebastian Gajek, organisatorischer Ansprechpartner bei TeleTrusT ist Morad Abou Nasser.


► 4) Neue TeleTrusT-AG "Kryptoagilität" gegründet

Ebenfalls einem Vorschlag aus der Mitgliederschaft folgend wurde eine neue TeleTrusT-AG "Kryptoagilität" gegründet.

Im Mittelpunkt der AG steht die agile Absicherung und Härtung kryptografischer IT-Systeme und IT-Netze. Die wesentlichen Ziele der AG "Kryptoagilität" sind es, den Verband in diesem für die IT-Sicherheit entscheidenden Thema sprachfähig zu machen sowie die Relevanz für die Themen Kryptografie und Kryptoagilität breiter zu kommunizieren.

Konkret umgesetzt werden sollen diese Ziele durch die Entwicklung eines Positionspapiers, der die Bedeutung von Kryptoagilität sowie Ansätze zur Implementierung aufzeigt. Dieses Dokument soll unter anderem Kryptografie als Schlüsseltechnologie für die digitale Souveränität Deutschlands stärken und auf die Notwendigkeit von Kryptoagilität für langfristige Sicherheit von IT-Systemen hinweisen.

Leiter der AG ist Dr. Tobias Fehenberger, organisatorischer Ansprechpartner bei TeleTrusT ist Morad Abou Nasser.


► 5) "TeleTrusT Information Security Professional": 2.000stes Zertifikat verliehen

Empfängerin des 2000sten T.I.S.P.-Zertifikates ist Dana Hofmann, Senior Consultant IT Security der Bundesdruckerei.

Mit dem Personenzertifikat "TeleTrusT Information Security Professional" (T.I.S.P.) weisen Fachleute aus Unternehmen und Institutionen fortgeschrittene Kenntnisse auf dem Gebiet IT-Sicherheit nach.

Das T.I.S.P.-Zertifizierungsprogramm umfasst eine mehrtägige Schulung bei einem anerkannten Schulungsanbieter, an die sich eine intensive Prüfung anschließt. Mit der erfolgreich absolvierten Schulung und Prüfung zum T.I.S.P. belegen IT-Sicherheitsfachleute umfassende Expertise und Fähigkeiten im IT-Sicherheitsumfeld auf operativer, taktischer und strategischer Ebene. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von drei Jahren und kann durch Rezertifizierung verlängert werden.

Weitere Informationen, Schulungsanbieter und Termine zum "T.I.S.P." unter www.teletrust.de/tisp/.


► 6) Rückschau: TeleTrusT-Gemeinschaftsauftritt auf dem Web Summit Lissabon

Altice Arena & FIL, 13. - 16.11.2023, Lissabon, PT

Das Web Summit ist eine jährlich stattfindende Technologiekonferenz in Lissabon, Portugal. Die Themen der Veranstaltung konzentrieren sich auf Internettechnologie, neue Technologien und Risikokapital. Die Partner des Web Summit reichen von Fortune-500-Unternehmen bis hin zu Start-ups, wobei die Teilnehmer alle Ebenen und Sektoren der globalen High-Tech-Industrie vertreten.

Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), organisiert von der Kölnmesse und in enger Kooperation mit verschiedenen Partnern wie der Digital Hub Initiative im BMWK, dem Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) und Fachverbänden wie TeleTrusT präsentierten sich insbesondere deutsche Start-ups. TeleTrusT war mit einem Gemeinschaftsstand "IT Security made in Germany" vertreten.


► 7) TeleTrusT: Fachpolitische Aktivitäten

Aktivitäten im politischen Raum mit TeleTrusT-Beteiligung

(Auswahl)

■ 16.10.2023: "Wie gelingt gute künstliche Intelligenz" (BMWK)
■ 19.10.2023: Steuerkreis der Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft (BMWK)
■ 06.11.2023: Gespräch mit Claudia Plattner (BSI)
■ 22.11.2023: Beirat für Standardisierung in der Informations- und Kommunikationstechnologie (BNetzA)
■ 12/2023: Planung der Maßnahmen des Markterschließungsprogramms des BMWK
■ 05.12.2023: Sitzung des Ausschusses Gateway-Standardisierung (BMWK)
■ 21.12.2023: Informationsaustausch zur aktuellen Lage bzgl. Russland und der Ukraine - 12. EU- Sanktionspaket (AA, BMWK, BAFA, BMFin)


► 8) Externe Vorträge im Namen von TeleTrusT

■ 17.10.2023, Berlin: Carsten Vossel (CCVOSSEL) auf dem infraSPREE Fachkongress für Wasserwirtschaft und technische Infrastruktur
■ 29.11.2023, Berlin: Prof. Dr. Matteo Große-Kampmann (Aware7) auf der Jahrestagung der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft
■ 07.12.2023, Berlin: Tomasz Lawicki (CapGemini) bei DAV - Deutscher Anwaltverein


► 9) Medienbeiträge mit TeleTrusT-Bezugnahme

(Auswahl)

■ 10/2023: TeleTrusT in "IT Security made in Germany", Sonderpublikation von IT Business und SecurityInsider
■ 16.10.2023: TeleTrusT in "Neue Bestmarken für die Security-Messe it-sa 2023", in connect professional
■ 21./22./23./24.11.2023: TeleTrusT/RA Karsten U. Bartels (TeleTrusT-Mitglied HK2 RAe, stellvertretender TeleTrusT-Vorsitzender, Leiter TeleTrusT-AG "IT-Sicherheitsrecht") in
- "NIS-2-Nicht-Umsetzung": Offener Brief des TeleTrusT an den IT-Planungsrat, in datensicherheit.de
- "IT-Planungsrat soll NIS-2-Beschluss zurücknehmen", in Tagesspiegel Background
- "NIS-2-Richtlinie - Offener Brief gegen umstrittenen NIS-2-Beschluss", in Tagesspiegel Background
- "Cybersecurity - Verband fordert flächendeckende Auflagen für Cybersicherheit", in Tagesspiegel Background
■ 02.12.2023: TeleTrusT/Prof. Dr. Matteo Große-Kampmann (Aware7): "IT-Sicherheit beginnt bei den Menschen", in Rheinische Post, Saarbrücker Zeitung, et al.
■ 11.12.2023: TeleTrusT in "Stand der Technik bei Cyber-Security", in ChannelPartner
■ 04.01.2024: TeleTrusT/RA Karsten U. Bartels (TeleTrusT-Mitglied HK2 RAe, stellvertretender TeleTrusT-Vorsitzender, Leiter TeleTrusT-AG "IT-Sicherheitsrecht") in "3 Fragen zur IT-Sicherheit 2024", in Tagesspiegel Background


► 10) BMWK: Informationen zu anstehenden Aktivitäten mit möglichem Themenbezug "IT-Sicherheit"

(Anlässlich politischer Termine besteht im Vorfeld über TeleTrusT die Möglichkeit, das BMWK bzw. die beauftragte Durchführungsgesellschaft auf etwaige konkrete Probleme mit dem jeweiligen Land hinzuweisen, wenn entsprechende Hinweise aus der Mitgliederschaft eingehen.)

Die nachstehend aufgeführten Aktivitäten sind Bestandteil der BMWK-"Exportinitiative Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen", in der TeleTrusT mitwirkt, und werden im Rahmen des BMWK-Markterschließungsprogramms für KMU organisiert und gefördert. TeleTrusT unterstützt diese Aktivitäten als Partner.

■ Geschäftsanbahnungsreise Tunesien: 12. - 16.02.2024
Die mit TeleTrusT kooperierende Agentur MENA Business bzw. die AHK-Arbeitsgemeinschaft Middle East and North Africa führt in Kooperation mit der Deutsch-Tunesischen IHK im Auftrag des BMWK eine Geschäftsanbahnungsreise zum Thema "Zivile Sicherheitstechnologien und Cybersecurity" für deutsche Unternehmen nach Tunesien durch. TeleTrusT unterstützt diese Aktivität als Partner.
Zielgruppe der Geschäftsanbahnungsreise sind vorrangig kleine und mittlere deutsche Unternehmen, Selbständige der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogene freie Berufe und wirtschaftsnahe Dienstleister mit Geschäftsbetrieb in Deutschland mit entsprechendem Schwerpunkt der Zielbranche.

Direktkontakt für Rückfragen/Anmeldungen:

Matthias Mauz
MENA Business GmbH
Tel: +49 30 2045 5886
mauz(at)mena-business.com

■ Markterkundungsreise Irland: 13. - 16.05.2024
Die mit TeleTrusT kooperierende Deutsch-Irische Industrie- und Handelskammer organisiert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Markterschließungsreise 2024 nach Irland, fokussiert auf das Thema Cybersecurity. TeleTrusT unterstützt diese Aktivität als Partner. Die Reise richtet sich vorwiegend an kleine und mittlere deutsche Unternehmen und wird vom BMWK gefördert.

Direktkontakt für Rückfragen/Anmeldungen:

Emer Clissmann
Projektmanagerin Markteinstieg & Vertrieb
AHK Irland
Tel.: +353 8604 78013
emer.clissmann(at)german-irish.ie

■ Markterkundungsreise Bulgarien: 10.06 - 14.06.2024
Die mit TeleTrusT kooperierende Agentur AHP International organisiert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Geschäftsanbahnungsreise nach Bulgarien, fokussiert auf das Thema Zivile Sicherheit, einschließlich IT-Sicherheit. TeleTrusT unterstützt diese Aktivität als Partner. Zielgruppe der Geschäftsanbahnungsreise sind vorrangig kleine und mittlere deutsche Unternehmen mit entsprechendem Schwerpunkt der Zielbranche.

Direktkontakt für Rückfragen/Anmeldungen:

Cansu Acar
Consultant
Public Trade Services
AHP International GmbH & Co. KG
Tel.: +49 30 4036 87622
acar(at)ahp-international.com


► 11) Nächste TeleTrusT-Gremiensitzungen

■ 13.02.2023: TeleTrusT-EBCA-Board (TeleTrusT Online Meeting)
■ 15.02.2024: TeleTrusT-Vorstandssitzung (Berlin)
■ 22.02.2024: TeleTrusT-AG "Smart Grids / Industrial Security" (Berlin)
■ 26.02.2024: TeleTrusT-AG "IT-Sicherheitsrecht" (TeleTrusT Online Meeting)
■ 08.03.2024: TeleTrusT-AG "SICCT" (TeleTrusT Online Meeting)
■ 16.04.2024: TeleTrusT-AG "IT-Sicherheitsrecht" (TeleTrusT Online Meeting)
■ 14.06.2024: TeleTrusT-AG "IT-Sicherheitsrecht" (TeleTrusT Online Meeting)
■ 26.06.2024: TeleTrusT-Vorstandssitzung (Berlin)
■ 06.09.2024: TeleTrusT-AG "IT-Sicherheitsrecht" (TeleTrusT Online Meeting)


► 12) Nächste TeleTrusT-Eigenveranstaltungen

■ 15.02.2024: TeleTrusT-Neujahrsempfang (Berlin)
■ 26.06.2024: TeleTrusT-interner Workshop (Berlin)
■ 27.06.2024: TeleTrusT-Konferenz (Berlin)
■ 24.09.2024: TeleTrusT-Signaturtag (Berlin)
■ 25.09.2024: TeleTrusT-IT-Sicherheitsrechtstag (Berlin)
■ 05./06.11.2024: T.I.S.P. Community Meeting (Berlin)
■ 29.11.2024: TeleTrusT-Mitgliederversammlung (Berlin)


► 13) Nächste TeleTrusT-Kooperations- und Partnerveranstaltungen

■ 31.01.2024: IT Security Insights (Stockholm, SE)
www.itsecinsights.com/
■ 21. - 22.02.2024: ID:Smart Workshop 2024 (Darmstadt, DE)
cast-forum.de/workshops/infos/331
■ 26. - 28.03.2024: FIC (Lille, FR)
www.teletrust.de/veranstaltungen/fic/
■ 23. - 25.04.2024: GISEC (Dubai, UE)
www.teletrust.de/veranstaltungen/gisec/gisec-2024/
■ 06. - 09.05.2024: RSA Conference (San Francisco, US)
www.teletrust.de/veranstaltungen/rsa/rsa-2024/
■ 13. - 14.06.2024: AI Summit (Kitzbühel, AT)
www.ai-summit.at/
■ 22. - 24.10.2024: it-sa - IT-Sicherheitsmesse und Kongress (Nürnberg, DE)

Hinweise: Dem Verteiler liegen Adresserfassungen aufgrund Verbandsmitgliedschaft oder anderweitiger Kontaktaufnahme mit Interesse an TeleTrusT-Fachinformationen zugrunde. Bitte wenden Sie sich für eine Löschung aus dem Verteiler ggf. an info@teletrust.de oder nutzen Sie die diesbezügliche Funktionalität auf der TeleTrusT-Webseite. Aus technischen Gründen (Verteilermehrfacherfassung) kann es bei einzelnen Personen zu Mehrfachempfang dieser E-Mail kommen. Wir bitten um Entschuldigung und Verständnis. Die reduzierte optisch-grafische Gestaltung dieser Informations-Mail berücksichtigt zahlreiche branchenspezifische Restriktionen beim Empfang und bei der Anzeige von E-Mails bzw. Texten und soll ein für alle Empfänger einheitliches Erscheinungsbild gewährleisten.

Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) ist ein Kompetenznetzwerk, das in- und ausländische Mitglieder aus Industrie, Verwaltung, Beratung und Wissenschaft sowie thematisch verwandte Partnerorganisationen umfasst. Durch die breit gefächerte Mitgliederschaft und die Partnerorganisationen verkörpert TeleTrusT den größten Kompetenzverbund für IT-Sicherheit in Deutschland und Europa. TeleTrusT bietet Foren für Fachleute, organisiert Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsbeteiligungen und äußert sich zu aktuellen Fragen der IT-Sicherheit. TeleTrusT ist Träger der "TeleTrusT European Bridge CA" (EBCA; PKI-Vertrauensverbund), der Personenzertifikate "TeleTrusT Information Security Professional" (T.I.S.P.) und "TeleTrusT Professional for Secure Software Engineering" (T.P.S.S.E.) sowie des Vertrauenszeichens "IT Security made in Germany". TeleTrusT ist Mitglied des European Telecommunications Standards Institute (ETSI). Hauptsitz des Verbandes ist Berlin.