Die Gremien der TeleTrusT-Arbeitsgruppe "ITSMIG" sind:
- das Lenkungsgremium;
- der ITSMIG-Beirat;
- die Arbeitsgruppenversammlung.
Lenkungsgremium
Das Lenkungsgremium ist für alle Angelegenheiten der Arbeitsgruppe zuständig, soweit sie nicht durch diese Arbeitsgruppenordnung der Arbeitsgruppenversammlung übertragen sind. Das Lenkungsgremium besteht aus
- dem Sprecher, der einem TeleTrusT-Mitgliedsunternehmen/-institution angehören muss;
- dem stellvertretenden Sprecher, der einem TeleTrusT-Mitgliedsunternehmen/-institution angehören muss;
- mindestens zwei, maximal vier weiteren Mitgliedern.
Beirat
Dem ITSMIG-Beirat obliegt insbesondere Folgendes:
- Unterstützung und Beratung des Lenkungsgremiums;
- Einbringung eigener Kontakte und Informationsquellen, um die Arbeitsgruppenzielsetzung, speziell die Exportförderung, zu unterstützen;
- Unterstützung bei der Bildung von Konsortien bei Ausschreibungen aus den Zielregionen;
- Mediation bei Konflikten innerhalb des Lenkungsgremiums oder zwischen Mitgliedern.
Der ITSMIG-Beirat besteht aus
- einem Vertreter und dessen Stellvertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi), die vom BMWi benannt werden;
- einem Vertreter und dessen Stellvertreter des Bundesministeriums des Innern (BMI), die vom BMI benannt werden, sowie höchstens fünf weiteren gewählten Personen, die, soweit nicht die Arbeitsgruppenversammlung im Einzelfall anderes beschließt, Inhaber, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Gechäftsbereichsleiter oder Aufsichtsräte von Mitgliedsunternehmen/-institutionen sein müssen.
Arbeitsgruppenversammlung
Die Arbeitsgruppenversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Feststellung des Finanzierungsplans der Arbeitsgruppe für das kommende Abrechnungsjahr;
- Entgegennahme des Jahresberichts des Lenkungsgremiums;
- Wahl des Lenkungsgremiums sowie von Ersatzmitgliedern bei Ausscheiden von Mitgliedern des Lenkungsgremiums während einer Amtsperiode;
- Wahl des Beirats sowie von desen Ersatzmitliedern bei Ausscheiden von Beiratsmitgliedern während einer Amtsperiode;
- Abwahl von einzelnen Mitgliedern des Lenkungsgremiums oder von Beiratsmitgliedern vor Ablauf der Amtsperiode;
- Festsetzung bzw. Änderung der (Prioritäten der) Export-Zielregionen und Zielgruppen;
- Festsetzung und Änderung der Beitragsordnung, Festlegung von außerordentlichen Beiträgen und Umlagen;
- Änderung der Mitgliedschaftskriterien;
- Beschlüsse zur Änderung der Arbeitsgruppenordnung und Arbeitsgruppenauflösung;
- Beschlüsse über den Widerspruch eines Mitglieds gegen seinen Ausschluss aus der Arbeitsgruppe.












