Voraussetzungen für die Mitwirkung
Mitglied der TeleTrusT-Arbeitsgruppe "ITSMIG" können juristische Personen sein, die ordentliches Mitglied im TeleTrusT sind und die folgende Kriterien erfüllen:
- Unternehmenssitz oder Betriebsstätte im Sinne von §12 Abgabenordnung in Deutschland;
- mehrheitlich in deutschem Anteilsbesitz befindlich;
- Entwicklungs- und Forschungsaktivitäten mehrheitlich in Deutschland;
- Herstellung und Vertrieb von Lösungen, Produkten oder Dienstleistungen der höherwertigen IT-Sicherheit (insbesondere, jedoch nicht beschränkt auf, die Bereiche PKI, Biometrie, Smartcards, Kryptographie).











