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Elektronische Signatur

Rechtsverbindliche Kommunikation mit der digitalen Signatur

Immer rasanter entwickelt sich die Informationstechnik. Briefe auf dem Postweg zu befördern, wird bald nur noch im Privatbereich üblich sein, denn die elektronische Abwicklung der Kommunikation ist schnell, effizient und stets aktuell.

Bild: Rechtsverbindliche Kommunikation mit der digitalen Signatur

Nicht nur allgemeine Informationen werden den Datennetzen anvertraut, sondern auch wichtige Verträge und weitreichende Vereinbarungen. Sogar Register, wie das Grundbuch, werden elektronisch geführt und Steuererklärungen über Datennetze abgegeben. Immer dringender wird der Ruf nach mehr Sicherheit, also nach Vertraulichkeit und Verbindlichkeit. Wie wird ein Brief verbindlich? Durch die Unterschrift! Aber wie kann man einen elektronischen Brief unterschreiben?

"Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt deshalb ohne Unterschrift" - das wirkt wie eine Kapitulation vor Schwierigkeiten. Das Scannen einer Unterschrift und Anhängen an den Text ist eine Farce, denn Unberechtigte können mit einigen Computerkenntnissen dasselbe tun. Kein Problem, selbst die Unterschrift unseres Bundespräsidenten unter jeden x-beliebigen Brief zu setzen. 

Doch es gibt eine sichere Lösung der Unterschriftsproblematik: Die digitale Signatur! Sie wird durch mathematische Verknüpfung des Textes mit einem persönlichen, geheimen Signaturschlüssel erzeugt. Empfänger können diese Signatur mit dem öffentlichen Schlüssel (Signaturprüfschlüssel) prüfen und dabei die Echtheit des Absenders und die Integrität, also die Unverfälschtheit der übertragenen Daten feststellen. Wichtig für die Akzeptanz dieses Verfahrens ist die Rechtsverbindlichkeit. Deshalb wurde 1997 vom Deutschen Bundestag das Signaturgesetz beschlossen.

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