Intelligente Chipkarten im Gesundheitswesen
Bis zum 01.01.2006 sollte die bisherige Krankenversichertenkarte durch eine neue, elektronische Gesundheitskarte ersetzt sein. Das war die erklärte Absicht der damaligen Bundesregierung, die mit dieser Karte ein verknüpfendes und integrierendes Element für eine flächendeckende Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen etablieren wollte.
Die neue elektronische Gesundheitskarte soll dabei mehr Funktionen bieten und zusätzliche Möglichkeiten eröffnen, die der alten Krankenversichertenkarte verwehrt geblieben sind. Schon die neue Bezeichnung weist darauf hin, dass dem Karteninhaber neben den allgemein Daten der Krankenversicherung wie Patientenname, Geburtsdatum oder Versichertennummer auch freiwillige, medizinische Nutzungsmöglichkeiten wie Medikamentenhistorie angeboten werden sollen. Für den Zugang zu diesen speziellen Gesundheitsdaten, wie auch für viele andere Anwendungen der kommenden Telekommunikation im Gesundheitswesen sollen die Angehörigen der Heilberufe entsprechende elektronische Zugangs- und Ausweiskarten erhalten. Zur Verwirklichung und Nutzung aller Möglichkeiten stehen neben der Schaffung der rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen besonders die Sicherheitsmerkmale im Mittelpunkt der Überlegungen.
Der hier vorliegende „Kartenreport“ will einen praktischen Überblick zu Technik, Nutzungsmöglichkeiten und Sicherheitsaspekten von intelligenten Chipkarten im Gesundheitswesen geben. Schwerpunkte sollen dabei neue Lösungsmöglichkeiten dieser innovativen Technik sein. Dabei werden auch mögliche Sorgen der Beteiligten offen angesprochen und geplante Lösungen vorgestellt. Dieses soll verdeutlichen, dass jeder durch seine eigene Wahl und seinen eigenen Umgang mit diesen Werkzeugen selbst dazu beiträgt, die Möglichkeiten der Technik auszuschöpfen.
Für diesen Kartenreport haben die in der TeleTrusT-AG "Gesundheitstelematik" des TeleTrusT versammelten Experten jeweils einzelne Abschnitte im Sinne von einzelnen Autorenbeiträgen beigesteuert, teils mit spezifischem Zuschnitt und teils unterschiedlichen Bezügen für unterschiedliche Zielgruppen. Durch das anschließende gemeinschaftliche Zusammenführen wurde ein aktueller und umfassender Gesamtkontext geschaffen.
Mit der freundlichen Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) leistet dieser Kartenreport einen Beitrag dazu, Ziele des Gesetzgebers sichtbar zu machen, jetzt schon Absehbares zu erklären, Herausforderungen anzusprechen und ein vorurteilfreies Verständnis für die neuen Vorteile und Möglichkeiten dieser Technik zu wecken.
Wie bei der Einführung der Krankenversichertenkarte werden sich viele innovative Anwendungen und Nutzeffekte der erweiterten Kartensysteme im Gesundheitswesen erst im Laufe der Zeit entwickeln, wenn die Verfügbarkeit und der Einsatz der neuen Gesundheitskarte Alltäglichkeit geworden ist.
München, im März 2004
Dr. med. Christoph F-J Goetz
Leiter der TeleTrusT-AG "Gesundheitstelematik"













