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Thursday, 25-02-2016, 09:57 am
TeleTrusT-Information: Mitglieder und Aktivitäten
Verbandsnachrichten, 25.02.2016
1) TeleTrusT begrüßt neue Verbandsmitglieder
2) "KRITIS-Verordnung": TeleTrusT begrüßt Entwurf und sieht Nachbesserungsbedarf
3) "EU-US Privacy Shield": Weder Schutz noch Schild
4) TeleTrusT: Politische Aktivitäten
5) ETSI: Invitation to the 2016 e-Signature Validation remote Plugtests event
6) Einladung: BMWi-/FeV-Workshop "Elektronische Siegel" im Sinne der eIDAS-Verordnung
7) Adblocker - rechtlich zulässig?
8) Zulässigkeit von Werbung vor dem Messestand eines Mitbewerbers
9) Intersec Dubai 2016: TeleTrusT präsentierte "IT Security made in Germany" (Rückschau)
10) TeleTrusT mit "IT Security made in Germany" auf RSA Conference 2016 in San Francisco
11) TeleTrusT ist Partner der ENITSE Enterprise IT Security Conference & Exhibition Istanbul
12) D A CH Security 2016: "Call for papers" bis 31.03.2016
13) "Cyber Security Challenge Germany": Beteiligungsaufruf
14) Neugründung Institut für IT-Sicherheit an Universität Lübeck / Ausschreibung Professuren
15) Martin Schallbruch scheidet aus BMI aus
16) TeleTrusT-Informationstag "IT-Forensik" am 12.05.2016 in Berlin
17) Informationstag "IT-Sicherheit in der Marktforschung" am 10.06.2016 in Wien
18) BMWi: Informationen zu anstehenden Aktivitäten mit möglichem Themenbezug "IT-Sicherheit"
19) Vorträge im Namen von TeleTrusT
20) Medienberichte mit TeleTrusT-Bezugnahme
21) Nächste TeleTrusT-Eigenveranstaltungen
22) TeleTrusT-AG "Mobile Security" reaktiviert
23) Nächste TeleTrusT-Gremiensitzungen
24) Nächste TeleTrusT-Partnerveranstaltungen
► 1) TeleTrusT begrüßt neue Verbandsmitglieder
■ KORAMIS GmbH, Saarbrücken
Die KORAMIS GmbH als Teil des KORAMIS-Unternehmensverbundes implementiert, kontrolliert, überwacht und schult Industrial IT Security-Prozesse. In Deutschland und der Schweiz bietet der KORAMIS-Unternehmensverbund mit hochspezialisierten Mitarbeitern Lösungen rund um die Automatisierungs-, Prozess- und Netzleittechnik an. Darüber hinaus unterstützt das Unternehmen mit Expertise und internationaler Erfahrung unterschiedlichste Branchen wie Energie, Chemie, Pharma oder die produzierende Industrie beim Aufbau von Industrial IT Security-Prozessen. Als Partner in der Cyber Allianz und aktives Mitglied im Fachausschuss DKE sowie im Fachausschuss "5.22 Security" der VDI/VDE-Gesellschaft "Mess- und Automatisierungstechnik" (GMA) fließen Erfahrungen und Trends im Bereich Normen und Richtlinien ein. www.koramis.de
■ esatus AG, Langen
Die esatus AG ist ein mittelständisches IT-Beratungsunternehmen, das 1999 gegründet wurde und in Langen (Hessen) seinen Sitz hat. Als "The CISO Consulting Company" ist esatus Beratungspartner für Projekte rund um das Thema Information Security. Die esatus AG unterstützt ihre Kunden sowohl bei der technischen Implementierung von Information-Security-Lösungen als auch bei der fachlichen Umsetzung von Prozessen und Services im Information-Security-Umfeld. www.esatus.com
■ Daniel Aßmann - Datenschutz & QM, Thalhofen
Daniel Aßmann ist selbständiger Unternehmensberater in den Bereichen
- Datenschutz und Datensicherung
- IT-Lösungen
- IT-Sicherheitsmanagement (u.a. Bedarfsanalyse, Einstiegshilfen in die Informationssicherheit, Stärken- und Schwächenanalyse, Handlungshilfe)
- Arbeitssicherheit.
www.assmann-daniel.de
► 2) "KRITIS-Verordnung": TeleTrusT begrüßt Entwurf und sieht Nachbesserungsbedarf
Das Bundesministerium des Innern hat den Referenten-Entwurf einer "Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz" veröffentlicht und einschlägige Verbände zur Kommentierung aufgerufen. Im Vorfeld der für Anfang März angesetzten Anhörung äußern die Fachgremien des Bundesverbandes IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) grundsätzliche Zustimmung, sehen aber Nachbesserungsbedarf.
Mit der "KRITIS"-Verordnung wird §10 des BSI-Gesetzes in einem ersten Schritt umgesetzt. Für die Bestimmung Kritischer Infrastrukturen in den Sektoren Energie, Wasser, Informationstechnik und Telekommunikation sowie Ernährung werden relevante Anlagekategorien definiert und mit Schwellenwerten, korrespondierend mit dem jeweiligen Versorgungsgrad, versehen. Im Rahmen der aktuellen Anhörung der Verbände und Fachkreise merkt TeleTrusT nach eingehender Erörterung des Entwurfes durch die internen Arbeitsgruppen insbesondere die folgenden Punkte an:
1. Die Zugrundelegung der "500.000er-Regel" für die Schwellenwerte wird als kritisch betrachtet. Die Regel basiert auf der Annahme, dass Ausfälle, bei denen weniger Haushalte betroffen sind, technisch und organisatorisch aufgefangen werden können. Sind im konkreten Fall also 500.000 Haushalte betroffen, kann ein weiterer, ernster Vorfall nicht einmal teilweise abgefangen werden. TeleTrusT regt an, die Schwellenwerte um einen geeigneten Sicherheitspuffer zu ergänzen.
2. Die Benennung absoluter Zahlen für Schwellenwerte lässt eine qualitative Berücksichtigung möglicher "Domino-Effekte" außer Acht. Wie ein europaweiter Stromausfall von 2006 gezeigt hat, kann durch Abschalten einer einzigen, eher weniger wichtigen Leitung das Gesamtsystem massiv beeinträchtigt sein. Neuere Untersuchungen und Modellberechnungen zeigen, dass Angriffe auf kleine Bereiche einer komplexen Infrastruktur durch Kaskadeneffekte die Gesamtstruktur beeinflussen können. Daher regt TeleTrusT an, in der Rechtsverordnung auch die Kumulation von sicherheitskritischen Ereignissen zu berücksichtigen.
3. Das für die Anlagenkategorie "Standortkopplung" zugrunde gelegte Datenvolumen auf Basis des wichtigsten, und - gemessen am Datendurchsatz - weltweit größten Internetknotenpunkts (DE-CIX), erscheint für die Betrachtung für ITK Unternehmen zu hoch. Da über den Internetknotenpunkt nicht nur der inländische, sondern auch der internationale Datenverkehr prozessiert wird, ist das Anwenden des Datenvolumens des DE-CIX auf industrielle und/oder unternehmensinterne Datenverbindungen nicht plausibel. TeleTrusT regt an, die Berechnungsgrundlage zur Festlegung der kritischen Betreiber zu revidieren.
4. Im Referentenentwurf bleibt unklar, inwieweit moderne Telekommunikationsanwendungen wie IP-Telefonie eingeschlossen sind. Derzeit bringen alle Telekommunikationsdienstleister moderne IP-Telefonie als Basisprodukte auf den Markt. Auch über diese Dienste müssen Notrufe erreichbar sein. Daher sollten sie im Fokus der Betrachtung kritischer Infrastrukturen sein. TeleTrusT regt an, klarzustellen, inwieweit die IP-basierten Sprach- und Telefoniedienste in der Rechtsverordnung berücksichtigt werden.
► 3) "EU-US Privacy Shield": Weder Schutz noch Schild
Am 02.02.2016 hat die EU-Kommission den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen mit den USA über eine Folgevereinbarung zum Safe-Harbor-Abkommen mitgeteilt. Künftig sollen Daten in die USA datenschutzkonform auf Basis des EU-US Privacy Shield übermittelt werden dürfen. Bereits jetzt ist klar, dass die neue Vereinbarung geltendes EU-Recht brechen wird, weil sie keinen ausreichenden Schutz der Daten vorsieht. Unternehmen können sich auf diesen Schild nicht verlassen. Inhalt der Vereinbarung soll insbesondere die Zusage der US-Regierung werden, den massenhaften Datenzugriff der US-Behörden auf das erforderliche Maß zu beschränken und entsprechende Schutzmechanismen zu etablieren. Eine Massendatenspeicherung solle ausgeschlossen sein. Europäische Aufsichtsbehörden sollen nun Beschwerden an das US-Handelsministerium und die FTC weiterleiten können. Für Beschwerden gegen den Zugriff von Regierungsbehörden werde ein neuer Ombudsmann geschaffen.
RA Karsten U. Bartels, HK2 RAe Berlin (TeleTrusT-Vorstand und Leiter der TeleTrusT-AG "Recht"): "Bereits vor Veröffentlichung des vollständigen Vertragstextes ist klar, dass die Forderungen des EuGHs aus dem "Schrems-Urteil" so nicht erfüllt werden können. Statt staatlicher Regeln zur Begrenzung des Datenzugriffs seitens der USA bleibt es bei einseitigen Absichtserklärungen. Statt eines wirksamen gerichtlichen Rechtsschutzes richten die USA lediglich Kummerkästen ein. Völlig außer Acht lässt die Kommission, dass die Sammelwut der USA bis zum nächsten Snowden wieder im streng Geheimen stattfindet. Die Wahrung des europäischen Grundrechts auf Schutz der personenbezogenen Daten würde dagegen ein radikales Umdenken der USA beim Thema Datenschutz, insbesondere beim Zugriff der Geheimdienste, voraussetzen. Das ist aber keineswegs in Sicht. Dies zeigen nicht zuletzt auch die aktuellen Gesetzgebungsverfahren zum USA Freedom Act und dem Judicial Redress Act. Beide werden die vom EuGH aufgezeigten Missstände nicht beseitigen."
Die Annahme, die USA werden allein aufgrund des Privacy Shield das Datenschutzniveau angemessen anheben können, ist nicht vertretbar. Es hieße nicht weniger als den Europäern ein höheres Schutzniveau zu gewähren als den eigenen Bürgern gegenüber. Tatsächlich wird die Einhaltung eines EU-grundrechtskonformen Schutzniveaus auch weiterhin alleine in das Ermessen der USA gestellt. Dies ist eine Kapitulation in Sachen Datenschutz und IT-Sicherheit. Die Kommission scheut dabei die Konsequenzen der derzeit gebotenen Einstufung der USA als unsicheres Drittland und verkennt dabei, dass die europäischen, insbesondere auch deutschen Unternehmen wirtschaftlich von einem konsequenten Handeln hätten profitieren können. Statt dessen präsentiert die Kommission einen Schnellschuss, der sich auf die Beteuerungen eines Verhandlungspartners verlässt, wegen dessen verdeckten Datenzugriffs das Vorgänger-Abkommen gerade gescheitert war. Der Privacy Shield ist damit leider nur ein Feigenblatt, welches als formale Rechtsgrundlage für den transatlantischen Datenfluss verdeckt, dass es substantielle Änderung in der Sache nicht gibt. Es ist davon auszugehen, dass der EuGH das Abkommen für unwirksam erklären wird. Für Unternehmen, die Daten in die USA übermitteln, stellt sich damit die Frage, ob dies auf einer derart unsicheren Grundlage erfolgen soll. Dadurch erlangt die für heute erwartete Stellungnahme der Artikel 29 Gruppe zum rechtssicheren Datentransfer in die USA besondere Bedeutung. Hier bleibt zu hoffen, dass diese sich nicht lediglich mit dem neuen Abkommen zufrieden gibt, sondern eigene, tatsächlich rechtssichere Leitlinien enthält, an denen sich Unternehmen künftig orientieren können.
► 4) TeleTrusT: Politische Aktivitäten
■ Am 19.01.2016 fand in Berlin auf Einladung von TeleTrusT unter dem Titel "Perspektiven der IT-Sicherheit" eine weitere Zusammenkunft mit Politikvertretern (BSI, BMF, BMI, BK) statt, um wechselseitig interessierende Fragen zu erörtern.
■ Am 20.01.2016 fand in Brüssel ein Vorbereitungsworkshop für ein "Contractual Public Private Partnership" zwischen der EU Kommision und der europäischen Cybersecurity-Industrie unter Beteiligung von TeleTrusT statt. Der Workshop diente dem Informationsaustausch zwischen Kommission, Mitgliedsstaaten und der Cybersecurity Industrie und dem Kennenlernen der verschiedenen Akteure.
Im Ergebnis des Workshops wurden Arbeitsgruppen aus Industrievertretern gebildet:
A. Industry Proposal - Alexis Courette (Alliance pour la Confiance Numerique)
B. Industry association creation - Luigi Rebuffi (European Organisation of Security)
C. Association membership/leverage factor - Gerd Müller (TeleTrusT)
D. Contract - Martin Ruubel (Estonian IT industry trade association)
E. SRA - Fabio Martinelli (Consiglio Nazionale delle Ricerche)
ec.europa.eu/eusurvey/runner/CybersecurityContractualPPPandPossibleAccompanyingMeasuresConsultation
■ Am 23.02.2016 fand im BMWi (Berlin) die konstituierende Sitzung eines neuen "Beraterkreises Normung und Standardisierung" statt. Dieses Gremium soll eine vom BMWi kürzlich vergebene Studie "Die Rolle der Normung 2030 und Gestaltungsoptionen unter Berücksichtigung der technologiespezifischen Besonderheiten der IKT in der Normung und Standardisierung" begleiten. An der Runde nahmen neben den Geschäftsführern bzw. Direktoren von DIN, DKE und verschiedenen Verbänden, darunter TeleTrusT, auch Vertreter von Gewerkschaft, Versicherungsträgern, Arbeitsschutz und Forschungseinrichtungen teil. Einberufen und moderiert wurde von Helge Engelhard, Abt. VI D Normung und Standardisierung.
► 5) ETSI: Invitation to the 2016 e-Signature Validation remote Plugtests event
(ETSI-Information)
ETSI’s Centre for Testing and Interoperability (CTI) on behalf of TC ESI, ETSI’s Technical Committee for Electronic Signatures and Infrastructures, is organizing a new remote interoperability Plugtests event on e-Signature Validation. This event will run remotely from 6th to 29th April 2016. The aim of the event is to check the interoperability of e-Signatures and the validation capacities of the participants in order to help them detect possible issues which may lead to different validation results. The interoperability testing will allow EU Member States representatives and third parties to test their e-Signature validation tools and to cross-validate ETSI Advanced Electronic Signature relying on EU Member States' Trusted Lists and according to new European Standard EN 319 102 (Procedures for Creation and Validation of AdES Digital Signatures).
The signature formats addressed in this event are:
- XAdES: XML Advanced Electronic Signature
- PAdES: PDF Advanced Electronic Signature
- CAdES: CMS Advanced Electronic Signature
- ASiC: Associated Signature Container.
The event is free of charge and is open to both ETSI members and non-members. As this is a REMOTE event, there will be no need for the participants to travel to the ETSI premises and all signature exchanges and verifications will be performed via a dedicated portal. All information related to this event along with registration details may be found at the following address: www.etsi.org/news-events/events/1060-e-signature-validation-2016 or contact via email plugtests(at)etsi.org.
► 6) Einladung: BMWi-/FeV-Workshop "Elektronische Siegel" im Sinne der eIDAS-Verordnung
Ab 01.07.2016 wird die Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-VO) unmittelbar in den Mitgliedstaaten anwendbar sein. Mit ihr wird insbesondere das "elektronische Siegel" für juristische Personen eingeführt. Hierüber möchten das von TeleTrusT mitgetragene "Forum elektronische Vertrauensdienste" und das BMWi informieren:
07.03.2016, 11:00-16:00 Uhr, BMWi Berlin (Eichensaal)
■ Dr. Gisela Meister, Giesecke & Devrient GmbH, DIHK-Federführung Forum elektronische Vertrauensdienste: Einführung
■ Sabine Maass, BMWi, Referat Rechtsrahmen digitale Dienste, Medienwirtschaft: Stand der Anpassung des nationalen Rechts an die eIDAS-VO
■ Arno Fiedler, Nimbus Technologieberatung GmbH: Status der Europäischen Normen zur eIDAS-konformen Umsetzung von Signaturen und Vertrauensdiensten
■ Dr. Christoph Sutter, TÜV Nord: CEN Normungsaktivitäten mit Bezug zu eIDAS (EU-VO 910/2014)
■ Clemens Wanko, TÜV Nord: Conformity Assessment - Herausforderungen bei der Prüfung von Vertrauensdiensten
■ Anwendungen in anderen Mitgliedstaaten
■ Dr. Kim Nguyen, Bundesdruckerei : Anwendungsszenarien für eIDAS-konforme qualifizierte Siegel
■ Podiumsdiskussion
Anmeldungen werden bis zum 26.02.2016 per E-Mail an Rita.Daehn(at)bmwi.bund.de erbeten.
► 7) Adblocker - rechtlich zulässig?
In einem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg (Beschluss vom 22.10.2015, Az.: 308 O 375/15, nicht rechtskräftig) wurde ein Adblocker aus Sicht des Urheberrechts betrachtet. Die Umgehung der Sperre des Einsatzes eines Adblockers auf einer Internetseite einer großen deutschen Tageszeitung, die neben einem kostenpflichtigen Abonnement von inhaltlichen Angeboten auch kostenfreie Angebote unter der Zulassung der Einblendung von Werbung ermöglicht, wurde durch das Landgericht Hamburg hier als Umgehung einer technischen Schutzmaßnahme angesehen, die nach § 95a des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) unzulässig sein soll. § 95a UrhG lautet wie folgt: Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen. Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken.
Grundsätzlich ist die gezielte Behinderung auf Basis der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der juristischen Fachliteratur dahingehend einzuordnen, dass eine Behinderung die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten eines Wettbewerbers beinhalten muss. Die einfache Behinderung reicht nicht aus, vielmehr muss ein zielgerichtetes Handeln gegen einen bestimmten Mitbewerber erfolgen, was im Einzelfall zu prüfen ist, und zusätzlich muss die Behinderung auch noch unlauter sein und entsprechend der Faktoren für diese Unlauterkeit sprechen. Das Landgericht Stuttgart sah dies nicht als gegeben an. Im Rahmen der vorzunehmenden Interessensabwägung sahen die Richter keine gezielte Ausschaltung fremder Werbung, sondern sprachen dem Anbieter zu, dass dieser wirtschaftliche Interessen durch das im Streitfall kostenpflichtige Angebot des Adblockers verfolgte, um entsprechend Gewinn zu erzielen. Dies hat zwar auch dann den Umsatzverlust durch entgangene Werbeeinnahmen des Internetseitenbetreibers zur Folge. Diese sei jedoch nicht vorrangiger Zweck des Angebotes, sondern eine „Kehrseite des eigenen wirtschaftlichen Erfolgs“ des Adblocker-Anbieters.
(Auszug; Autor: RA Rolf Albrecht, Volke Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft , Quelle: www.e-commerce-magazin.de/adblocker-rechtlich-zulaessig-oder-nicht)
► 8) Zulässigkeit von Werbung vor dem Messestand eines Mitbewerbers
Verteilt ein Aussteller unmittelbar vor dem Stand eines konkurrierenden Mitausstellers Werbematerial an Messebesucher, so stellt dies keine wettbewerbswidrige gezielte Behinderung von Mitbewerbern dar. Dies entschied das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 25.08.2015. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Beide Parteien nahmen als Aussteller an einer Messe teil. Obwohl es Ausstellern - wie allgemein üblich - nach den Ausstellungsbedingungen des Veranstalters untersagt war, außerhalb der eigenen Standflächen Werbemaßnahmen durchzuführen, hielten sich Mitarbeiter der Beklagten mit großflächigen und auffälligen Taschen in der Nähe des Messestandes der Klägerin auf. Hierin sah die Klägerin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Das OLG Düsseldorf wies die Klage jedoch insgesamt ab: Weder liege eine gezielte Behinderung nach § 4 Nr. 10 UWG a.F. (§ 4 Nr. 4 UWG neu) vor noch könne sich die Klägerin auf einen Rechtsbruch nach § 4 Nr. 11 UWG a.F. (§ 3a UWG neu) berufen. Ein Wettbewerbsverstoß wegen Rechtsbruchs scheidet aus, da die Ausstellungsbedingungen des Messeveranstalters nicht den Charakter einer Rechtsnorm haben. Sie gelten ausschließlich im Verhältnis zwischen den jeweiligen Vertragsparteien. Auch wenn sie unter Umständen das Marktverhalten der Aussteller regeln, kommt ihnen keine Normqualität zu. Die Einhaltung der Vertragsbedingungen durchzusetzen, sei allein Sache des jeweiligen Messeveranstalters, so das Gericht. Auch eine gezielte Behinderung verneinte das Gericht. Zwar wird eine unlautere Behinderung angenommen, wenn auf potentielle Kunden, die bereits dem Mitbewerber zuzurechnen sind, in unangemessener Weise eingewirkt wird, um sie als eigene Kunden zu gewinnen. Im Rahmen einer Messe kann jedoch nicht automatisch jeder Besucher, der sich in der Nähe des Messestandes des Klägers befindet, dieser bereits als potentieller Kunde zugerechnet werden. Darüber hinaus reicht eine bloße Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeit eines Wettbewerbers für die Annahme einer gezielten Behinderung nicht aus, denn der Wettbewerb ist darauf angelegt, auf Kosten der Mitbewerber einen Wettbewerbsvorsprung zu erzielen. Wird Messebesuchern lediglich deutlich gemacht, dass es mehrere Anbieter einer bestimmten Dienstleistung gibt, bietet dies allenfalls Veranlassung, die Angebote der Parteien zu vergleichen, hindert also nicht die wettbewerbliche Entfaltung des Mitbewerbers. Auch wenn Aussteller gegen Mitaussteller keinen Anspruch darauf haben, dass diese sich nicht auf den Gängen vor dem eigenen Messestand aufhalten und dort für ihre Produkte werben, ist Werbung außerhalb des Standes grundsätzlich verboten. Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen der Veranstalter sehen regelmäßig vor, dass der Vertrieb nur auf der zugelassenen Standfläche stattfinden darf. Aussteller, die dennoch auf Gängen werben, müssen daher damit rechnen, dass dieses Verhalten vom Veranstalter unterbunden und sanktioniert wird.
(Quelle: AUMA)
► 9) Intersec Dubai 2016: TeleTrusT präsentierte "IT Security made in Germany" (Rückschau)
TeleTrusT und die Messe Frankfurt mit der Landesgesellschaft Middle East kooperieren bei der Präsentation von "IT Security made in Germany" auf der jährlichen Intersec 2016 in Dubai, AE. Die Intersec ist eine internationale Fachmesse für die Bereiche Kommerzielle Sicherheit, Informationssicherheit, Brandschutz und Rettung, Personenschutz, Gesundheit, Innere Sicherheit und Überwachung. Mit Gemeinschaftsauftritten wie auf der Intersec verfolgt TeleTrusT das Anliegen, gemeinsam mit interessierten Verbandsmitgliedern IT-Sicherheitsprodukte und -Dienstleistungen unter der TeleTrusT-Marke "IT Security made in Germany" vorzustellen. Die 18. Intersec Dubai 2016 fand vom 17.01. - 19.01.2016 statt und führte als Messe mit begleitenden Veranstaltungen Entscheider und Verantwortungsträger aus Wirtschaft und Behörden zusammen. Beteiligte TeleTrusT-Mitgliedsunternehmen 2016 waren unter anderem Antago, G Data und MB Connect Line.
Veranstalterangaben (Messe Frankfurt Middle East GmbH):
1.235 Aussteller aus 54 Ländern
27.303 Besucher aus 120 Ländern
51.000qm Ausstellungsfläche in 10 Hallen
www.teletrust.de/veranstaltungen/intersec/
www.intersecexpo.com/
► 10) USA: Deutsche IT-Sicherheitsunternehmen auf RSA Conference 2016 in San Francisco / TeleTrusT präsentiert "IT Security made in Germany"
Die RSA als IT-Sicherheitsmesse und Konferenz findet 2016 zum 25. Mal statt (29.02. - 04.03.2016, Moscone Center, San Francisco, US). Die versteht sich als internationale Leitmesse für IT-Sicherheit. "IT Security made in Germany" wird zum 15. Mal in Folge mit einer vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten und von TeleTrusT gestalteten Gemeinschaftsausstellung vertreten. Die Organisation obliegt der NürnbergMesse als verantwortlicher Durchführungsgesellschaft. Durch den etablierten Goldsponsor-Status des "German Pavilion" und die damit verbundenen Präsentationsmöglichkeiten wird gewährleistet, dass Besucher und Konferenzteilnehmer auf vielfältige Weise Kenntnis von ausgewählten Leistungsangeboten der deutschen IT-Sicherheitsindustrie nehmen können. TeleTrusT ist mit diesen Verbandsmitgliedern als Hauptausstellern vertreten: Atsec, Auconet, Avira, Bundesdruckerei, CenterTools, cryptovision, Detack, digitronic, eco, egoSecure, Infineon, itWatch, QGroup, Rohde & Schwarz Cybersecurity, Secomba, secunet, Secusmart, TÜViT, TÜV Süd, Zertificon.
Das TeleTrusT-Programm umfasst:
- TeleTrusT VIP Dinner (28.02.2016)
- TeleTrusT/GABA/Symantec VIP-Panel "Industry 4.0: How vulnerable is the Future of the Industrial Internet to Cybercrime & Cyber Espionage?" (29.02.2016)
- Security Solutions Showcase "German Innovations on Cybersecurity and Discussion of Ideas for Cooperation" (29.02.2016)
- German Panel Session Tuesday (01.03.2016, 03:30h - 04:20h)
- Expert Meeting TeleTrusT / FIDO Alliance "Experiences and new horizons" (02.03.2016)
- "Deutscher Abend": Empfang im Deutschen Generalkonsulat (02.03.2016)
Aktuelle Detailinformationen zu Themen und Referenten: www.teletrust.de/veranstaltungen/rsa/rsa-2016/
► 11) TeleTrusT ist Partner der ENITSE Enterprise IT Security Conference & Exhibition Istanbul
The ENITSE will be held on 17 - 18 May 2016 in Istanbul, TR. Key topics are IT Security, Network Security, Big Data Security, Mobile Security, Cloud Security, IT Risk Management, Application Security, Identity and Access Management, Web Security, End User Security and Database Security.
Conference program: www.enitse.com/EN/523/Program/Conference-Program.aspx
Sponsorship and delegate registrations are open. There is an early bird pricing on delegate registrations valid until 04 March, 2016. For more information please contact info(at)enitse.com or visit www.enitse.com.
► 12) D A CH Security 2016: "Call for papers" bis 31.03.2016
Die von TeleTrusT mitgetragene IT-Sicherheitskonferenz D A CH Security (26./27.09.2016, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, AT) hat den "Call for papers" eröffnet. Einreichungsende ist der 31.03.2016. Fachbeiträge und Überblicksarbeiten können als Extended Abstract, aus dem die Kernaussagen klar ersichtlich sind, unter conf.syssec.aau.at eingereicht werden (Format: anonymisiertes PDF-Dokument in Deutsch inklusive "Related Work" und Literaturangaben, mindestens 4 DIN A4-Seiten).
► 13) "Cyber Security Challenge Germany": Beteiligungsaufruf
2016 findet zum 3. Mal die "Cyber Security Challenge Germany" statt (CSCG; Berlin, 26.09. - 27.09.2016: Landesfinale Deutschland; 28.09.2016: Recruiting-Messe + Konferenz + Siegerehrung). Dabei handelt es sich um einen Wettbewerb für Schüler, Schülerinnen und Studierende. Die Teilnehmenden müssen keine ausgewiesenen IT-Sicherheitsexperten sein, sondern in erster Linie Spaß am Lösen von Herausforderungen haben. TeleTrusT und TeleTrusT-Mitglied Institut für Internet-Sicherheit an der Westfälischen Hochschule richten die vom BMWi geförderte "Cyber Security Challenge Germany" aus, um der stetig wachsenden Bedrohung durch Cyberkriminalität auch durch Nachwuchsförderung entgegenzuwirken. Der Wettbewerb ist ein guter Einstieg, um jungen Talenten Einblick in die IT-Sicherheit zu geben und sie ihr eigenes Können entdecken zu lassen.
Die diesjährige CSCG beginnt im Mai 2016 mit Online-Aufgaben. Im Anschluss werden die Ergebnisse bewertet und die Teilnehmenden für das Finale (Ende September in Berlin) ermittelt. Hier treten dann die besten Nachwuchs-Hacker an. Im Rahmen des Finales besteht Gelegenheit, die Stadt kennenzulernen und an teambildenden Maßnahmen teilzunehmen. Die Gewinner haben anschließend die Chance, im europäischen Finale (im November in Deutschland) anzutreten. Die Sieger können sich auf attraktive Preise und karrierefördernde Kontakte freuen. Zahlreiche Unternehmen der IT-Branche begleiten die Wettbewerbe und knüpfen erste Verbindungen zu jungen Talenten.
Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos, alle Kosten für Anreisen, Unterbringung etc. werden übernommen. Die Betreuung erfolgt durch ein Team des Instituts für Internet-Sicherheit, das mit jungen Informatikern adäquater Ansprechpartner ist. Anmeldungen und Anfragen sind ab sofort möglich unter cscg.de/cscg/teilnehmen. Auf dieser Seite sind auch Informationsmaterialien, Poster, Flyer und Logos abrufbar. Für weitergehende Unterstützung steht Frau Silvana Remmers bereit: remmers(at)internet-sicherheit.de.
► 14) Neugründung eines Instituts für IT-Sicherheit an der Universität zu Lübeck / Ausschreibung W2- und W3-Professur
Die Universität zu Lübeck, mit der TeleTrusT in Zusammenhang mit der geplanten Neugründung eines "Instituts für IT-Sicherheit" in Kontakt steht, teilt mit, dass die universitären Gremien die Ausschreibung einer Professur (W3) für IT-Sicherheit sowie einer Professur (W2) für zuverlässige Systeme genehmigt haben. Mit der W3-Professur ist die Leitung des Instituts verbunden. Die zukünftigen Stelleninhaberinnen oder Stelleninhaber sollen im Bereich sichere und zuverlässige IT-Systeme mit theoretischen und/oder praktischen Arbeiten wissenschaftlich hervorragend ausgewiesen sein. Zu den Aufgaben gehören der Aufbau des neuen Instituts und die Beteiligung an den Lehrveranstaltungen der Studiengänge der Sektion Informatik/Technik, insbesondere an dem zum WS 2016/2017 beginnenden Bachelor- und Master-Studiengang IT-Sicherheit. Die Ausschreibung ist bei Interesse über TeleTrusT verfügbar.
Kontakt für Rückfragen:
Herr
Ulf Hansen
Leiter Externe Partnerschaften/Fundraising
Universität zu Lübeck
Stabsstelle Externe Partnerschaften/Fundraising
Tel.: +49 451 500 1788
hansen(at)zuv.uni-luebeck.de
www.uni-luebeck.de
Ratzeburger Allee 160
23562 Lübeck
► 15) Martin Schallbruch scheidet aus BMI aus
Der langjährige Leiter der Abteilung "Informationstechnik, Digitale Gesellschaft und Cybersicherheit" im Bundesministerium des Innern scheidet zu Ende Februar 2016 aus dieser Funktion und aus dem BMI aus. Damit endet eine langjährige verantwortliche Tätigkeit für das BMI in den Themengebieten Digitale Agenda, Digitalisierung der Verwaltung und Cybersicherheit. Die Tätigkeit des qualifizierten Informatikers war geprägt durch vertrauensvolle Kooperation auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, mit Wirtschaft, Forschung und gesellschaftlichen Organisationen auf nationaler und internationaler Ebene.
► 16) TeleTrusT-Informationstag "IT-Forensik" am 12.05.2016 in Berlin
Der TeleTrusT-Informationstag "IT-Forensik" widmet sich am 12.05.2016 in Berlin in einer breiten, interdisziplinären Betrachtung den technischen und rechtlichen Aspekten IT-forensischer Untersuchungen.
Aus dem Programm:
■ Dr. Jana Moser, Axel Springer: Moderation
■ Avi Kravitz, SEC Consult: "Moderne Honigtöpfe im Zeitalter scheiternder Prävention"
■ Wulf Kollmann, CONTURN: "IT-Forensik und effiziente Datenanalytik - Digitale Spurensuche in Fällen von Wirtschaftskriminalität"
■ Alexander Dörsam, Antago: "Evidence Injection"
■ Andreas Wagner, Datakom: "Automatisierung in der Erkennung von APT/DLP und kompromittierten Endpoints, Incident Response und Digital Forensic"
■ Timur Özcan, NEOX NETWORKS: "Finden Sie die Nadel im Heuhaufen - Netzwerkanalyse und Forensik zur Beweissicherung und Datenanalyse"
■ Oren Halvani, Fraunhofer SIT: "Autorschaftsanalyse"
■ Markus Manzke, 8ack GmbH: "ElasticZombie: Forensische Analyse eines ElasticSearch-Botnets und der Bot-Malware"
■ RA Detlef Klett, Taylor Wessing: "Beweissicherung zur Durchsetzung rechtlicher Interessen - Datenschutzrechtliche Aspekte"
Programm und Anmeldung auf www.teletrust.de/veranstaltungen/forensik/
► 17) Informationstag "IT-Sicherheit in der Marktforschung" am 10.06.2016 in Wien
Marktforschung ist heute ohne Einsatz von IT nicht mehr denkbar. Informationstechnologiebasierte Methoden und Instrumente werden zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Sicherheit der in Marktforschungsinstituten vorhandenen Daten und Informationen durch den Einsatz entsprechender Technologien hat mit der Digitalisierung der Gesellschaft erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Institute sind herausgefordert, ihr jeweiliges Konzept der Informationssicherheit umfassend auszubauen, effizient zu überprüfen und entdeckte Schwachstellen zu beseitigen. TeleTrusT in Kooperation mit den deutschen Marktforschungsverbänden ADM und DGOF sowie mit dem österreichischen Marktforscherverband erörtern die fachlichen Herausforderungen im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung am 10.06.2016 in Wien. Die Veranstaltung wird von der Wirtschaftskammer Wien unterstützt.
Aus dem Programm:
■ Erich Wiegand, ADM
Begrüßung und Einführung
■ Harald Neustetter, GfK Austria
"Entwicklung der Informationssicherheit in den Marktforschungsinstituten"
■ Andreas Schütz, Taylor Wessing
"Rechtliche Aspekte der Informationssicherheit in der Markt- und Sozialforschung"
■ Adrian Altrhein, TÜViT
"Management und Zertifizierung der Informationssicherheit in den Marktforschungsinstituten"
■ Stefan Oglesby, LINK / Christoph Wartmann, Nexiot
"Informationssicherheit 4.0 in der Markt- und Sozialforschung"
■ Alexandra Wachenfeld, DGOF
Schlusswort
■ Robert Sobotka, VMÖ
Moderation
Programm und Anmeldung unter: www.teletrust.de/veranstaltungen/marktforschung/2016/
► 18) BMWi: Informationen zu anstehenden Aktivitäten mit möglichem Themenbezug "IT-Sicherheit"
(Anlässlich politischer Termine besteht im Vorfeld über TeleTrusT die Möglichkeit, das BMWi auf etwaige konkrete Probleme im bilateralen Handel mit dem jeweiligen Land hinzuweisen.)
Aktuell bekannter Terminstand:
■ Israel
Der Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Machnig, wird in der Zeit vom 03.04. - 06.04.2016 zum Thema "Kooperation auf dem Gebiet der zivilen Sicherheitsindustrie - Schwerpunkt zivile Sicherheitstechnologien und IT-Sicherheit" nach Israel reisen. Es ist geplant, dass ihn eine rund 15köpfige Delegation begleitet. Die Reise soll dazu dienen, Anliegen der deutschen Sicherheitsindustrie mit Blick auf Zugang zum israelischen Markt anzusprechen, konkrete Kooperationsmöglichkeiten zw. DE und IL Sicherheitsfirmen auszuloten sowie die besondere Leistungsfähigkeit und das breite Produktspektrum deutscher Sicherheitsunternehmen zu bewerben. Geplant sind Gespräche in Tel Aviv, Jerusalem und Be'er Sheva u. a. im Verteidigungsministerium, im Wirtschafts- und Industrieministerium, im Büro des Premierministers (Nationaler Sicherheitsrat/Nationales Cyberbüro) und im Ministerium für öffentliche Sicherheit. Desweiteren ist ein bilaterales deutsch-israelisches Unternehmerforum zum Erfahrungsaustausch und zur Vernetzung in Be'er Sheva geplant. Bei Interesse an einer Teilnahme bittet das BMWi um Rückmeldung bis spätestens 04.03.2016 an buero-IVA4(at)bmwi.bund.de und cc an birgit.bansse(at)bmwi.bund.de
■ Ägypten/Marokko
Bundeswirtschaftsminister Gabriel reist vom 17.04. - 19.04.2016 nach Ägypten und Marokko. Am 18. 04.2016 findet in Kairo die 3. Sitzung der Deutsch-Ägyptischen Gemischten Wirtschaftskommission statt, die von Präsident Al-Sisi und Bundesminister Gabriel eröffnet werden soll.
■ Iran
Voraussichtlich vom 02.05. - 03.05.2016 wird in Teheran unter dem Co-Vorsitz von Bundeswirtschaftsminister Gabriel und Wirtschafts- und Finanzminister Tayebnia die 5. Sitzung der Deutsch-Iranischen Gemischten Wirtschaftskommission stattfinden.
► 19) Vorträge im Namen von TeleTrusT
■ Christian Seegebarth (TeleTrusT-Mitglied Bundesdruckerei, Leiter "Forum elektronische Vertrauensdienste" Arbeitskreis A): ""Chancen und neuer Geschäftsmodelle bzw. der Tätigkeit der Vertrauensdiensteanbieter", bei: CAST Forum, 28.01.2016
■ Dr. Ludwig Fuchs (Gf., TeleTrusT-Mitglied Nexis): "Hochqualitatives Identitätsmanagement in Unternehmen – ein risikoorientierter Ansatz“, bei: IAM CONNECT 2016
► 20) Medienberichte mit TeleTrusT-Bezugnahme
(Auswahl)
■ TeleTrusT/RA Karsten U. Bartels (TeleTrusT-Vorstand, TeleTrusT-Mitglied HK2-RAe): Bartels/Backer "ITSiG-konforme Telemedien", in: DuD Datenschutz und Datensicherheit, 2016-01
■ TeleTrusT/ITSMIG/G Data (Walter Schumann, Gf. TeleTrusT-Mitglied G Data) in: "G Data fordert Vertrauen für die Microsoft-Cloud", in security-insider.de, 14.01.2016
■ TeleTrusT in "TeleTrusT begrüßt zum Jahresbeginn 2016 wieder neue Verbandsmitglieder", in: omnisecure.berlin, 03.02.2016
■ TeleTrusT/TeleTrusT-Mitglied 8ack (TeleTrusT-Regionalstelle Kiel): "IT-Verband ist jetzt auch in Kiel vertreten", in: Kieler Nachrichten, 05.02.2016
■ TeleTrusT/RA Karsten U. Bartels (TeleTrusT-Vorstand, TeleTrusT-Mitglied HK2-RAe): "EU-US Privacy Shield: Weder Schutz noch Schild", in:
- datakontext.com, 03.02.2016
- datensicherheit.de, 03.02.2016
- digitalbusiness.de, 03.02.2016
- secupedia.info, 04.02.2016 ("TeleTrusT: Kritik am 'Privacy Shield' ")
- it-zoom/DV-Dialog, 06.02.2016
- postmaster-magazin.de, 08.02.2016 ("Nachfolgeregelung für Safe Harbour beschlossen")
■ TeleTrusT: "USA: Deutsche IT-Sicherheitsunternehmen auf RSA Conference 2016 in San Francisco", in:
- MIT Blog, 16.02.2016
- Initiative Mittelstand, 17.02.2016
■ TeleTrusT in "Informationstag IT-Sicherheit in der Marktforschung", in:
- IT-Security-Magazin.de, 18.02.2016
- it-i-ko IT Newsticker, 19.02.2016
- marktforschung.de, 19.02.2016
■ TeleTrusT: ""KRITIS-Verordnung: TeleTrusT begrüßt Entwurf und sieht Nachbesserungsbedarf", in:
- portel.de, 23.02.2016
- lanline.de, 23.02.2016 ("TeleTrusT begrüßt Entwurf zur KRITIS-Verordnung, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf")
- git-sicherheit.de, 24.02.2026
- datensicherheit.de, 24.02.2016
► 21) Nächste TeleTrusT-Eigenveranstaltungen
Aktueller Terminstand:
■ 12.05.2016, Berlin: TeleTrusT-Informationstag "IT-Forensik"
■ 10.06.2016, Wien: TeleTrusT/ADM/DGOF/VMÖ-Informationstag "IT-Sicherheit in der Marktforschung"
■ 15.06. - 16.06.2016, München: TeleTrusT-interner Workshop 2016
■ 30.06.2016, Berlin: TeleTrusT-EBCA "PKI-Workshop"
■ 20.09.2016, Berlin: TeleTrusT/VOI-Informationstag "Elektronische Signatur"
Weiterführende Informationen auf www.teletrust.de
► 22) TeleTrusT-AG "Mobile Security" reaktiviert
Am 26.01.2016 wurde im Rahmen einer Sitzung die TeleTrusT-AG "Mobile Security" reaktiviert. Die Leitung übernahm Frau Swenja Kremer, Secusmart. Die nächste Sitzung wird am 11.05.2016 in Berlin stattfinden.
► 23) Nächste TeleTrusT-Gremiensitzungen
Aktueller Terminstand:
■ 03.03.2016 (Telko): TeleTrusT-AK "Stand der Technik"
■ 08.03.2016, Berlin: TeleTrusT-AG "Smart Grids / Industrial Security"
■ 22.03.2016, Darmstadt: TeleTrusT-AG "Biometrie"
■ 08.04.2016 (Telko): TeleTrusT-AG "SICCT"
■ 19.04.2016, Paderborn: EBCA-AG "Technik"
■ 21.04.2016, Berlin: EBCA-Lenkungsgremium
■ 25.04.2016, Köln: T.I.S.P.-Lenkungsgremium
■ 11.05.2016, Berlin: TeleTrusT-AG "Mobile Security"
■ 15.06.2016, München: TeleTrusT-Vorstand
■ 29.06.2016, Berlin: Gemeinschaftssitzung EBCA-Lenkungsgremium und EBCA-AG "Technik"
■ 21.09.2016, Darmstadt: TeleTrusT-AG "Biometrie"
► 24) Nächste TeleTrusT-Partnerveranstaltungen
■ 29.02. - 04.03.2016, San Francisco, US: German Pavilion auf RSA Conference
www.teletrust.de/veranstaltungen/rsa/rsa-2016
■ 15.03. - 17.03.2016, Abu Dhabi, UE: Bayerischer Gemeinschaftsstand auf ISNR - International Security National Resilience Exhibition & Conference
■ 21.04. - 22.04.2016, Berlin, DE: RETHINK! ITIS
www.rethink-it-security.de/de/partner/
■ 10.05. - 12.05.2016, London, UK: "Secure Document World"
www.sdw2016.com
■ 17.05. - 18.05.2016, Istanbul, TR: ENITSE - Enterprise IT Security Conference
www.enitse.com/English.aspx
■ 07.06. - 09.06.2016, London, UK: Infosecurity Europe
www.infosecurityeurope.com
www.teletrust.de/veranstaltungen/infosecurity/infosecurity-2016/
■ 06.07. - 07.07.2016, München, DE: SicherheitsExpo
www.sicherheitsexpo.de
■ 13.09. - 14.09.2016, Sao Paulo, BR: it-sa Brasil
www.itsa-brasil.com.br
www.teletrust.de/veranstaltungen/it-sa-brasil/it-sa-brasil-2016/
■ 22.09. - 23.09.2016, Darmstadt, DE: BIOSIG
■ Brühl, DE: Internet Security Days
■ 26.09. - 28.09.2016, Berlin, DE: Cyber Security Challenge, Landesfinale Deutschland, Recruiting-Messe, Konferenz, Siegerehrung
www.teletrust.de/cyber-security-challenge/2016/
■ 26.09. - 28.09.2016, Marseille, FR: World eID Congress
www.worlde-idandcybersecurity.com/
■ 26.09. - 27.09.2016, Klagenfurt, AT: D A CH Security
www.syssec.at/dachsecurity2016/
■ Nürnberg, DE: Security Summit
■ 18.10. - 20.10.2016, Nürnberg, DE: it-sa IT Security Messe und Kongress
www.it-sa.de
www.teletrust.de/veranstaltungen/it-sa/it-sa-2015
■ London, UK: biometrics
■ Salzburg, AT: Österreichischer IT-Sicherheitstag
■ 03.11.2016, Stockholm, SE, Nordic IT Security
www.nordicitsecurity.com
www.teletrust.de/veranstaltungen/nordic-it-security
Siehe auch www.teletrust.de/veranstaltungen/partnerveranstaltungen/2016/. Partnerveranstaltungen können Sonderkonditionen für TeleTrusT-Mitglieder beinhalten.