Message
Sunday, 01-10-2023, 11:01 am
Neumitglieder und Aktivitäten
Verbandsnachrichten, 02.10.2023
1) TeleTrusT begrüßt neue Verbandsmitglieder
2) Problem erkannt, Lösung verweigert: TeleTrusT-Stellungnahme und Kritik zur Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen den legalisierten Einsatz von "Staatstrojanern"
3) TeleTrusT auf IT-Sicherheitsmesse und Kongress "it-sa" in Nürnberg, 10. - 12.10.2023
4) TeleTrusT-Partnerveranstaltung: "cyberrevolution" 2023
5) Neugründung und Neuausrichtung von TeleTrusT-Arbeitsgremien
6) Oliver Oettinger für Stefan Gora in T.I.S.P. Board
7) Neue TeleTrusT-Verbandspartnerschaften: SPECTARIS und VAF
8) Aufbau eines TeleTrusT-Kompetenzverteilers
9) "Marktplatz IT-Sicherheit" des Instituts für Internet-Sicherheit
10) Rückschau: TeleTrusT-EBCA-PKI-Workshop 2023
11) Rückschau: TeleTrusT-Informationstag "Elektronische Signatur und Vertrauensdienste"
12) Rückschau: TeleTrusT-IT-Sicherheitsrechtstag 2023
13) TeleTrusT: Politische Aktivitäten
14) Medienbeiträge mit TeleTrusT-Bezugnahme
15) BMWK: Informationen zu anstehenden Aktivitäten mit möglichem Themenbezug "IT-Sicherheit"
16) Nächste TeleTrusT-Gremiensitzungen
17) Nächste TeleTrusT-Eigenveranstaltungen
18) Nächste TeleTrusT-Kooperations- und Partnerveranstaltungen
► 1) TeleTrusT begrüßt neue Verbandsmitglieder
■ Haufe Lexware GmbH & Co. KG, Freiburg
Lexware ist Anbieter kaufmännischer Softwarelösungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) sowie für Selbstständige in Deutschland und gehört zur Haufe Group. Die Software ermöglicht die Digitalisierung und Vereinfachung von Geschäftsprozessen.
Ergänzt wird das Angebot durch einschlägige Anwenderschulungen.
■ Obrela Security Industries GmbH, Hofheim
Obrela bietet Sicherheitsanalysen verbunden mit Risiko- und Bedrohungsmanagement-Technologien, um Kunden dynamisch zu schützen. Obrela identifiziert, analysiert und verhindert Cyberbedrohungen in Echtzeit, einschließlich Service Levels für schnellstmögliche Alarmierung bei einem kritischen Vorfall. Mit einer Kombination von Technologien, hochqualifizierten Mitarbeitern und bewährten Prozessen werden Kunden in kurzer Zeit mit nur wenigen internen Aktivitäten angebunden und geschützt.
■ Relution GmbH, Stuttgart [ITSMIG] [ITSMIE]
Relution ist als Teil der MWAY GROUP ein deutsches Softwareunternehmen in der digitalen Geräteverwaltung (Mobile Device Management und Unified Endpoint Management) mit Sitz, Entwicklung, Support und Know-how in Stuttgart. Mit der Relution-Plattform lassen sich Apps und digitale Endgeräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Computer und Interaktive Boards zentral verwalten. Schwerpunkte sind die Bereiche Bildung, öffentliche Verwaltungen, Gesundheit und Unternehmen.
■ SSH Germany, Bergisch Gladbach
SSH (Germany) bietet die Integration von Kommunikationssicherheitsprodukten in eine Systemlösung (Suite), die "passwordless & keyless" ist. Dabei kommen quantensichere Funktionen zum Einsatz. Die Lösung kann sowohl on premise als auch in einer privaten, hybriden oder Public Cloud betrieben werden. Typische Anwendungsfälle sind dabei
- Austausch sensibler Informationen/Dateien per E-Mail und in sicheren Arbeitsbereichen (Collaboration Roms)
- Verwaltung des Zugriffs auf wichtige Ressourcen und Anwendungen, z.B. sichere Wartung durch Drittanbieter
- Automatisierte Kommunikation zwischen Anwendungen, wie z.B. automatische Banküberweisungen
- (quantum-)verschlüsselter Datentransfer zwischen Rechenzentren, Niederlassungen oder anderen Entitäten.
■ ITnovate UG, Oberhausen [ITSMIG]
ITnovate ist ein IT-Systemhaus, das sich auf die Bereitstellung von maßgeschneiderten IT-Lösungen und Dienstleistungen für Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen spezialisiert hat, wobei besonderes Augenmerk auf IT-Sicherheit bzw. Cybersecurity gelegt wird. Mit einem Team von IT-Fachleuten unterstützt ITnovate Kunden bei der Identifizierung von Sicherheitslücken über die Implementierung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen bis hin zur Überwachung und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle.
■ Edvation GmbH, Oberhausen [ITSMIG]
Edvation ist ein IT-Systemhaus, das sich darauf konzentriert, individuell angepasste IT-Lösungen und Services für Unternehmen verschiedener Größenordnungen und Sektoren zu liefern. Dabei liegt ein spezieller Fokus auf den Bereichen IT-Sicherheit und Cybersecurity. Mit einem Team aus IT-Fachleuten begleitet Edvation Kunden auf dem Weg von der Aufdeckung von Sicherheitsdefiziten über die Einführung passender Sicherheitsstrategien bis hin zur Kontrolle und Reaktion auf Sicherheitsereignisse.
■ Exploit Labs, Eschborn
Exploit Labs bietet simulierte, digitale Angriffe im Rahmen von Penetrationstests und Red Teaming. Die Widerstandsfähigkeit von Unternehmen gegen Cyberangriffe wird gestärkt, indem es diesen ermöglicht wird, sich auf solche Angriffe vorzubereiten und die Angriffsfläche auf technischer, prozessualer und organisatorischer Ebene zu reduzieren. Exploit Labs bietet ferner in den Bereichen Penetrationstests und Security Operation Center technische Trainings an. Exploit Labs unterstützt darüber hinaus im Secure Development Lifecycle.
► 2) Problem erkannt, Lösung verweigert: TeleTrusT-Stellungnahme und Kritik zur Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen den legalisierten Einsatz von "Staatstrojanern"
Gemäß Beschluss der TeleTrusT-Mitgliederversammlung 2017 legte TeleTrusT, hier vertreten durch Prof. Dr. Norbert Pohlmann, RA Karsten U. Bartels LL.M. und Dr. Holger Mühlbauer als formelle Beschwerdeführer, am 19.04.2018 Verfassungsbeschwerde gegen das vom Deutschen Bundestag beschlossene und in Kraft getretene "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" ein, insoweit der Gesetzgeber darin die Rechtsgrundlagen für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und die Online-Durchsuchung erweitert und Grundrechte in Bezug auf das Fernmeldegeheimnis einschränkt, bzw. gegen den mit dem Gesetz legalisierten Einsatz von sog. "Staatstrojanern". Nach mehrjähriger Bearbeitungsdauer nahm das Bundesverfassungsgericht per Beschluss vom 17.04.2023 die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an (AZ 176/23 bzw. 178/23). TeleTrusT kommentiert und kritisiert die Nichtannahme:
Mit der Einführung der mit der Verfassungsbeschwerde beanstandeten Maßnahmen, die sich neben der Strafprozessordnung auch in einer Vielzahl von Polizei- und Nachrichtendienstgesetzen finden, wurde ein grundsätzlicher Zielkonflikt eingeläutet zwischen dem staatlichen Interesse an der Offenhaltung dieser gefährlichen Sicherheitslücken und dem Interesse der Allgemeinheit an größtmöglicher IT-Sicherheit, zu deren Gewährleistung sich Regierung und staatliche Stellen vielfach verpflichtet haben.
Die von TeleTrusT 2018 erhobene Verfassungsbeschwerde hat deshalb neben anderen Punkten insbesondere gerügt, dass die Einführung solcher Befugnisse mit einer unvertretbaren Schwächung der allgemeinen IT-Sicherheit einhergeht. Die Argumentation stützte sich vor allem auf das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ("IT-Grundrecht"), das das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 27.02.2008 (BVerfGE 120, 274 - Verfassungswidrigkeit der Online-Durchsuchung im Verfassungsschutzgesetz NRW) in einer seiner ersten Auseinandersetzungen mit dem Thema Online-Durchsuchung entwickelt hatte. Die Verfassungsbeschwerde von TeleTrusT hat diesbezüglich zwei Kernaussagen getroffen:
Erstens erschöpft sich dieses Grundrecht nicht darin, einzelnen Betroffenen ein Abwehrschild gegenüber unverhältnismäßigen Eingriffen in ihre digitale Privatsphäre zu bieten, sondern beinhaltet darüber hinaus eine aktive Schutzpflicht des Staates, die IT-Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten und sich schützend vor sie zu stellen. Diese Frage war damals Gegenstand juristischer Debatten und durch die Rechtsprechung noch nicht beantwortet.
Zweitens: der Gesetzgeber verstößt gegen diese Schutzpflicht, wenn er seine Behörden mit Überwachungsbefugnissen ausstattet, die es erforderlich machen, Schutzlücken auszunutzen, offenzuhalten und möglicherweise sogar auf dem schwarzen oder grauen Markt anzukaufen, anstatt sie möglichst schnell den Herstellern bekannt zu machen, damit diese die Lücken schließen. So werden Bestrebungen für die IT-Sicherheit konterkariert.
Mit Beschluss vom 17.04.2023 hat das Bundesverfassungsgericht durch die 2. Kammer des Ersten Senats die 2018 von TeleTrusT erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Angesichts der oben beschriebenen Entwicklungen kann dies nicht völlig überraschen, ist aber doch aus mehreren Gründen enttäuschend. Der Beschluss macht in seiner knappen Begründung Anmerkungen zu zwei Punkten, die bei der Ablehnung von Beschwerden gegen Überwachungsbefugnisse häufig zu finden sind:
Erstens könnten die Beschwerdeführer nicht geltend machen, durch die Gesetze selbst in ihren Grundrechten betroffen zu sein. Dies betrifft eine grundsätzliche Problematik zum Rechtsschutz gegen Überwachungsbefugnisse. Die Bürger sind zunächst gehalten, sich gegen den konkreten Eingriff zu wehren, also hier beispielsweise eine sie betreffende Online-Durchsuchung. Da die Maßnahme aber heimlich stattfindet, wissen die Betroffenen zunächst nichts von ihrer tatsächlichen Betroffenheit. Dafür muss aber gezeigt werden, dass man zukünftig mit einiger Wahrscheinlichkeit von einer solchen Maßnahme betroffen sein wird. Hier muss der Beschwerdeführer argumentieren, warum er glaubt, in den Zielbereich der Maßnahme geraten zu können, obwohl diese Entscheidung einzig bei den dazu befugten Behörden (und in der Zukunft) liegt. Das macht es grundsätzlich schwierig, solche Überwachungsbefugnisse erfolgreich anzugreifen.
Zweitens verweist der Beschluss auf die genannten Entscheidungen aus den letzten beiden Jahren, wonach zwar eine aktive Schutzpflicht bestehe, die Aufarbeitung, inwieweit der bisherige gesetzliche Rahmen dem genügt, aber nicht Sache des Gerichts sei - ebenfalls unter Verweis auf die Frage, ob der staatlichen Schutzpflicht möglicherweise im Rahmen einer Datenschutz-Folgenabschätzung genüge getan werden könnte. Dieser Verweis zeugt, wie auch schon in den vorangegangenen Entscheidungen, von einer unsachgemäßen Vermengung von Rechtspflichten und deren Anwendungsbereichen. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung stellt keinen hinreichen-den Schutzmechanismus im Sinne von IT-Schutzpflicht gegenüber der Ausnutzung von Sicherheitslücken dar.
Zwar ist die jetzige Entscheidung teilweise auch eine Konsequenz der Entwicklungen seit 2018 bzw. des diskursiven und juristischen Erfolgs der vorgetragenen Argumentation. Zugleich bleibt festzuhalten: Die Auseinandersetzung mit dem offensichtlich ungenügenden staatlichen Schwachstellen-Management und dem Umstand, dass Befugnisse zur Nutzung von "Staatstrojanern“ eingeführt wurden, ohne die damit geschaffenen Gefahren für die allgemeine IT-Sicherheit mitzudenken, darf nicht länger aufgeschoben werden.
RA Karsten U. Bartels LL.M., HK2 RAe und stellvertretender TeleTrusT-Vorsitzender kommentiert: "Die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen, ist mehrfach enttäuschend. Das Bundesverfassungsgericht befasst sich nicht nur zu verkürzt mit der Betroffenheit der Beschwerdeführer. Es umgeht so auch die überfällige Befassung mit der Frage, wie der Staat die IT-Sicherheit konkret zu schützen - jedenfalls nicht zu unterminieren hat. Die Auswirkungen der Staatstrojaner scheinen nicht realisiert und die rechtliche Rolle des Datenschutzes verkannt zu werden. Es ist unvertretbar, für diesen Beschluss fünf Jahre ins Land gehen zu lassen."
Ausführlicher Text der TeleTrusT-Stellungnahme: www.teletrust.de/publikationen/stellungnahmen
► 3) TeleTrusT auf IT-Sicherheitsmesse und Kongress "it-sa" in Nürnberg, 10. - 12.10.2023
TeleTrusT beteiligt sich aktiv an der it-sa vom 10. - 12.10.2023 in Nürnberg. TeleTrusT ist Premium Partner und unterstützt die it-sa seit ihrer Etablierung. Die it-sa versteht sich als nationale und internationale IT-Sicherheitsmesse und Kongress, die ein breites Spektrum an Produkten und Dienstleistungen abbildet. Die NürnbergMesse als Trägergesellschaft ist TeleTrusT-Mitglied. Auf der it-sa 2023 präsentiert sich TeleTrusT im Rahmen eines erneut erweiterten Messeauftritts in Halle 7 an Stand 7-309 mit 17 Verbandsmitgliedern sowie mit einem Begleitprogramm.
Aktuelle Übersicht: www.teletrust.de/veranstaltungen/it-sa/it-sa-2023
Geplantes Programm:
1. Deutsch-Tschechisches IT-Sicherheitsfrühstück
10.10.2023, 08:00 - 9:45 Uhr, NCC Ost
Begrüßung durch:
- Dr. Holger Mühlbauer, TeleTrusT-Geschäftsführer
- Prof. Dr. Norbert Pohlmann, TeleTrusT-Vorsitzender
- Lukáš Opatrný, Konsul (Politik und Handel), Generalkonsulat der Tschechischen Republik, München
Teilnehmende werden darüber hinaus interessierte IT-Sicherheitsfachleute aus Deutschland sowie Repräsentanten seitens Tschechiens sein.
2. TeleTrusT-Auditorium IT-Sicherheit (it-sa insights)
10.10.2023, 13:00 - 14:00 Uhr, Halle 7, Forum C
Moderation
Prof. Dr. Norbert Pohlmann
Referenten:
Oliver Dehning zu "Supply Chain Security"
Oliver Falkenthal zu "Stand der Technik"
Dr. Tobias Fehenberger zu "Kryptoagilität"
RA Karsten U. Bartels, LL.M. zu "NIS 2"
3. TeleTrusT/CISO Alliance: Kooperations-Workshop zum Stand der Technik in der IT-Sicherheit
11.10.2023, 10:00 - 12:00 Uhr, NCC Ost
Moderiert von Ron Kneffel (CISO Alliance) und Karsten U. Bartels (TeleTrusT)
Diese Veranstaltung findet auf Einladung von TeleTrusT und CISO Alliance statt.
► 4) TeleTrusT-Partnerveranstaltung: "cyberrevolution" 2023
Frankfurt/Main, 14. - 16.11.2023
Fachveranstaltung für Cybersecurity Professionals
www.kuppingercole.com/events/cyberevolution2023
Für interessierte TeleTrusT-Mitglieder steht ein Rabatt-Code zur Verfügung. Anfragen bitte an info(at)teletrust.de.
Im Rahmen der "cyberevolution 2023" wird Dr. André Kudra (esatus, TeleTrusT-Vorstand) eine Session zum Thema "Electronic Trust Ecosystems - What could a future look like? International Digital Identity Wallet activities and consortia" gestalten
Details siehe www.kuppingercole.com/sessions/5467/2
► 5) Neugründung und Neuausrichtung von TeleTrusT-Arbeitsgremien
Im Nachgang zum TeleTrusT-internen Workshop 2023 mit neuen thematischen Initiativen wurden TeleTrusT-Arbeitsgremien reaktiviert, inhaltlich neu ausgerichtet und neu etabliert:
TeleTrusT-AG "SICCT" neu ausgerichtet
Leiter: Jürgen Atrott, TUViT
Geplant: Bearbeitung des Themenkreise "Anforderungen am Beispiel des Gesundheitswesens zum Einlesen der Gesundheitskarte, einschließlich alternativer Identifikations- und Interaktionsmethoden zur Umsetzung von modernen Geschäftsfällen der Krankenversicherten, sowie Betrachtung der erwarteten neuen Telematikinfrastruktur (TI 2.0) für das deutsche Gesundheitswesen".
TeleTrusT-AG Recht reaktiviert
Leiter: RA Karsten U. Bartels, LL.M.
Geplant: Stellungnahme zur EU-Chat-Kontrolle, Stellungnahme zum NIS-2-UmsetzungsG, Bearbeitung der Themen Hackback aus rechtlicher Sicht, DORA und Lieferkettensicherheit.
TeleTrusT-AK "NIS 2" neu etabliert
Leiter: Ralf Benzmüller, G Data
Geplant: Anwendungs- und Umsetzungsinstruktionen für "NIS 2" im Unternehmenskontext
TeleTrusT-AG "Kryptoagilität" neu etabliert
Leiter: Dr. Tobias Fehenberger
Geplant: Bearbeitung des Themenkreises "Agile Absicherung und Härtung kryptografischer IT-Systeme und IT-Netze"
► 6) Oliver Oettinger für Stefan Gora in T.I.S.P. Board
Nach langjähriger engagierter Mitwirkung im T.I.S.P.-Lenkungsgremium (Board) verabschiedet sich Stefan Gora, secorvo. TeleTrusT dankt Stefan ausdrücklich für seine verdienstvolle Unterstützung bei der Fortentwicklung des Programms. Von secorvo benannter Nachfolger ist Oliver Oettinger, der sich auf dem T.I.S.P. Community Meeting 2023 persönlich vorstellen wird.
Der "TeleTrusT Information Security Professional" ("T.I.S.P.") ist ein TeleTrusT-Personenzertifizierungsprogramm für Fachleute und eine geschützte TeleTrusT-Marke. Die Schulungen zum "T.I.S.P." werden durch anerkannte Schulungsanbieter und die Prüfung durch PersCert TÜV durchgeführt.
► 7) Neue TeleTrusT-Verbandspartnerschaften: SPECTARIS und VAF
Um das verbandspartnerschaftliche Netzwerk von TeleTrusT zu erweitern und insbesondere Anwenderkreise zu erschließen, wurden mit 2 weiteren Verbänden partnerschaftliche Verbindungen geknüpft:
◼ SPECTARIS - Deutscher Industrieverband für Optik, Photonik, Analysen- und Medizintechnik e.V.
www.spectaris.de
◼ VAF - Bundesverband Telekommunikation e.V.
www.vaf.de
Die anlassbezogene Kooperation kann gemeinsame Veranstaltungen, Stellungnahmen, Vortragstätigkeiten und Mitwirkung in Gremien umfassen.
► 8) Aufbau eines TeleTrusT-Kompetenzverteilers
Um die in der TeleTrusT-Mitgliederschaft repräsentierte, sehr vielgestaltige Expertise besser zu erfassen, wird ein Kompetenzverteiler aufgebaut. Dieser Verteiler wird z.B. bei der Planung von TeleTrusT-Veranstaltungen, besonderen TeleTrusT-Formaten, bei externen Anfragen und bei der Auswahl von Vortragenden zugrundegelegt, kann aber auch z.B. bei speziellen Presseanfragen herangezogen werden.
Bitte melden Sie bei Interesse Ihren Namen, Ihre personenbezogene E-Mail-Adresse und Ihre spezielle Expertise (Stichwort), zu der Sie selbst vortragen könnten, an info(at)teletrust.de. Dieser Aufruf gilt nur für TeleTrusT-Mitglieder und dauerhaft. Erfasst werden ausschließlich diejenigen Personen, die bei Anfrage auch direkt und persönlich zur Verfügung stehen (keine Platzhaltererfassung).
► 9) "Marktplatz IT-Sicherheit" des Instituts für Internet-Sicherheit
Das Institut für Internet-Sicherheit hat den "Marktplatz IT-Sicherheit" neu aufgesetzt. Dieses Online-Angebot dient als zentrale und neutrale Anlaufstelle für die Darstellung der Kompetenz kleiner, mittlerer und größerer Anbieter- und Anwenderunternehmen bezüglich IT-Sicherheit und der wechselseitigen Vernetzung. Interessierte TeleTrusT-Unternehmen haben die Möglichkeit, sich mit ihrem Portfolio darzustellen: www.it-sicherheit.de.
► 10) Rückschau: TeleTrusT-EBCA-PKI-Workshop 2023
Berlin, 21.09.2023, www.teletrust.de/veranstaltungen/tutorials-workshops/ebca-pki-2023
Der TeleTrusT-EBCA "PKI-Workshop" widmete sich Aspekten, die rund um das Thema PKI angesiedelt sind und beleuchtete den Stand der Technik sowie neueste Entwicklungen.
Die TeleTrusT European Bridge CA (EBCA) ist ein Zusammenschluss einzelner, gleichberechtigter Public-Key-Infrastrukturen (PKIen) zu einem PKI-Verbund. Sie ermöglicht eine sichere und authentische Kommunikation zwischen den beteiligten Unternehmen, Institutionen und öffentlichen Verwaltungen. www.ebca.de
Präsentationen und Bilder auf www.teletrust.de/veranstaltungen/tutorials-workshops/ebca-pki-2023
► 11) Rückschau: TeleTrusT-Informationstag "Elektronische Signatur und Vertrauensdienste"
27.09.2023, Berlin + Online, www.teletrust.de/veranstaltungen/signaturtag/signaturtag-2023
Mit dem Informationstag "Elektronische Signatur und Vertrauensdienste" setzte TeleTrusT die erfolgreiche Veranstaltungsreihe der Vorjahre fort. Fachleute aus Wirtschaft, Verwaltung und Forschung zeichneten erneut ein differenziertes Bild der aktuellen Situation der elektronischen Signatur in Deutschland. Mit dem Inkrafttreten der eIDAS-Verordnung, der Vertrauensdienste-Verordnung und z.B. auch der PSD2-Verordnung hat der Themenbereich "Elektronische Signatur und Vertrauensdienste" in den vergangenen Jahren weiter an Fahrt aufgenommen. Die Anbieterzahl dieser Dienste wächst und bildet in Zukunft einen zunehmend wichtigen Rahmen, in dem sich die Digitalisierung entwickelt. Digitale Signaturen und Vertrauensdienste werden zum "Enabler" für eine vertrauenswürdige Digitalisierung.
Präsentationen und Bilder auf www.teletrust.de/veranstaltungen/signaturtag/signaturtag-2023
► 12) Rückschau: TeleTrusT-IT-Sicherheitsrechtstag 2023
28.09.2023, Berlin + Online, www.it-sicherheitsrechtstag.de
In Partnerschaft mit der it-sa - IT-Security-Messe und Kongress
Das IT-Sicherheitsgesetz und artverwandte Rechtsvorschriften werfen eine Reihe von Fragen politischer, rechtlicher und technischer Art auf, die nach Kommentierung rufen. Der Rechtsmaterie entsprechend muss die Analyse interdisziplinär, das heißt aus rechtlichem, politischem und technischem Blickwinkel erfolgen. Dieser Interdisziplinarität ist der TeleTrusT-IT-Sicherheitsrechtstag verpflichtet.
Die Veranstaltung ist stets praxisnah angelegt, um den Teilnehmenden die Möglichkeit zu geben, sich über die aktuelle Gesetzeslage zu informieren, die Möglichkeiten der rechtskonformen Umsetzung kennenzulernen und dabei wertvolle Kontakte zu knüpfen. Der TeleTrusT-IT-Sicherheitsrechtstag richtet sich traditionell an Interessierte aus Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen, Forschung und Behörden.
Präsentationen und Bilder auf www.teletrust.de/veranstaltungen/it-sicherheitsgesetz-und-dsgvo/it-sicherheitsrechtstag-2023
► 13) TeleTrusT: Politische Aktivitäten
Aktivitäten im politischen Raum mit TeleTrusT-Beteiligung
(Auswahl)
■ 06.07.2023: Präsentation des "Deutschen Normungspanels" (BMWK)
■ 27.07.2023: Konsultation zum Gesetzesentwurf zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen - KRITIS-Dachgesetz (BMI)
■ 14.08.2023: Konsultation "Innovationspolitik mit regionalem Impact" (BMWK)
■ 16.08.2023: Konsultation "Cybersicherheit in Horizont Europa und Digitales Europa" (BMBF/DLR)
■ 30.08.2023: Konsultation zur EUID Wallet (BMI)
■ 05.09.2023: Wirtschaftstag im AA (Auswärtiges Amt)
■ 20.09.2023: Konsultation mit potentieller französischer TeleTrusT-Partnerorganisation ACN zu Möglichkeiten der Kooperation
■ 29.09.2023: Arbeitsgemeinschaft Digitalisierung der Energiewende (BMWK)
► 14) Medienbeiträge mit TeleTrusT-Bezugnahme
(Auswahl)
■ 07.07.2023: TeleTrusT in "Security by Design - IT-Security von Anfang an gedacht", in Security Insider
■ 17.07.2023: TeleTrusT in "KRITIS - Ein Ausfall kann drastische Folgen haben", in FAZ
■ 17.07.2023: TeleTrusT in "Stellungnahme und Kritik des Bundesverbandes IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) zur Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen den legalisierten Einsatz von 'Staatstrojanern'", in All About Security
■ 19.07.2023: TeleTrusT in "Bundesverfassungsgericht lehnt Entscheidung ab", in Tagesspiegel Background Cybersecurity
■ 27.07.2023: TeleTrusT in "Kritik zur Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde", in GIT-Sicherheit
■ 08/2023: TeleTrusT in "TeleTrusT entwickelt Fiskalisierungsframework", in GIT-Sicherheit
■ 02.08.2023: TeleTrusT/T.I.S.P. in "T.I.S.P.-Zertifizierung für deutschsprachige Security-Profis", in iX-Magazin
■ 07.08.2023: RA Karsten U. Bartels (TeleTrusT-Mitglied HK2 RAe, stellvertretender TeleTrusT-Vorsitzender, Leiter TeleTrusT-AG Recht) in "IT-Sicherheitsvereinbarungen schaffen nur selten IT-Sicherheit"
■ 11.09.2023: TeleTrusT in "IEC 62443: Der Standard für sichere Automatisierung", in IT-Sicherheit
■ 21.09.2023: TeleTrusT in "NIS2: Verpflichtende Angriffserkennung hat nicht ausgereicht - Was sich Österreich von Deutschland abschauen kann", in AUTlook
► 15) BMWK: Informationen zu anstehenden Aktivitäten mit möglichem Themenbezug "IT-Sicherheit"
(Anlässlich politischer Termine besteht im Vorfeld über TeleTrusT die Möglichkeit, das BMWK bzw. die beauftragte Durchführungsgesellschaft auf etwaige konkrete Probleme mit dem jeweiligen Land hinzuweisen, wenn entsprechende Hinweise aus der Mitgliederschaft eingehen.)
Die nachstehend aufgeführten Aktivitäten sind Bestandteil der BMWK-"Exportinitiative Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen", in der TeleTrusT mitwirkt, und werden im Rahmen des BMWK-Markterschließungsprogramms für KMU organisiert und gefördert. TeleTrusT unterstützt diese Aktivitäten als Partner.
■ Geschäftsanbahnungsreise Südkorea: 06. - 10.11.2023
Vom 06. - 10.11.2023 führt die Agentur Foreign Markets / Büro für Außenwirtschaftsberatung im Auftrag des BMWK eine Geschäftsanbahnungsreise nach Südkorea durch. Zielgruppe sind vorwiegend kleine und mittlere deutsche Unternehmen. Zur Vorbereitung auf die Reise werden den Teilnehmenden ein Zielmarkt-Webinar sowie kompakte Zielmarktinformationen angeboten. Im Rahmen der Präsentationsveranstaltung in Seoul können sie ihr Unternehmen und ihre Sicherheitslösungen vor einem ausgewählten Fachpublikum professionell präsentieren. An mehreren Tagen finden B2B-Gespräche mit potentiellen Geschäfts- und Vertriebspartnern statt. Auf Grundlage der Geschäftsinteressen sind Besuche von Referenzprojekten und -unternehmen geplant. Das Programm bietet zudem zahlreiche Möglichkeiten zur Vernetzung und Kontaktanbahnung zu Markt-Insidern und Entscheidern im Zielmarkt. TeleTrusT unterstützt diese Aktivität als Partner.
Direktkontakt für Rückfragen/Anmeldungen an:
Dorothea Mertes
Foreign Markets / Büro für Außenwirtschaftsberatung
mertes(at)foreignmarkets.de
Tel.: +49 173 243 3475
■ Geschäftsanbahnungsreise Tunesien: 12. - 16.02.2024
Die mit TeleTrusT kooperierende Agentur MENA Business bzw. die AHK-Arbeitsgemeinschaft Middle East and North Africa führt in Kooperation mit der Deutsch-Tunesischen IHK im Auftrag des BMWK eine Geschäftsanbahnungsreise zum Thema "Zivile Sicherheitstechnologien und Cybersecurity" für deutsche Unternehmen nach Tunesien durch. TeleTrusT unterstützt diese Aktivität als Partner. Zielgruppe der Geschäftsanbahnungsreise sind vorrangig kleine und mittlere Unternehmen, Selbständige der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogene freie Berufe und wirtschaftsnahe Dienstleister mit Geschäftsbetrieb in Deutschland mit entsprechendem Schwerpunkt der Zielbranche.
Direktkontakt für Rückfragen/Anmeldungen an:
MENA Business GmbH
Herr Matthias Mauz
Charlottenstr. 16
10117 Berlin
Tel: +49 30 20 45 58 86
mauz(at)mena-business.com
► 16) Nächste TeleTrusT-Gremiensitzungen
■ 19.10.2023: TeleTrusT-AG Recht (TeleTrusT Online Meeting)
■ 20.10.2023: TeleTrusT-AG "SICCT" (TeleTrusT Online Meeting)
■ 17.11.2023: TeleTrusT-AG "RSA" (Berlin)
■ 23.11.2023: TeleTrusT-Vorstandssitzung (Berlin)
■ 24.11.2023: 46. TeleTrusT-Mitgliederversammlung (Berlin; mit Vorabend-Empfang am 23.11.2023)
■ 19.12.2023: TeleTrusT-AG "Biometrie" (Berlin)
■ 13.02.2023: TeleTrusT-EBCA-Board (Berlin)
■ 15.02.2024: TeleTrusT-Vorstandssitzung (Berlin)
► 17) Nächste TeleTrusT-Eigenveranstaltungen
■ 07. - 08.11.2023, Berlin: T.I.S.P. Community Meeting 2023
www.teletrust.de/tisp/tisp-community-meeting/2023
■ 15.02.2024: TeleTrusT-Neujahrsempfang (Berlin)
► 18) Nächste TeleTrusT-Kooperations- und Partnerveranstaltungen
■ 05. - 08.10.2023, Kitzbühel: "Metagonia"
www.metagonia.at
■ 10. - 12.10.2023, Nürnberg: it-sa IT-Sicherheitsmesse und Kongress
www.itsa365.de/de-de/it-sa-expo-congress
■ 17. - 18.10.2023, Berlin: INFRAspree
www.infraspree-kongress.de