Press Release

TeleTrusT-Innovationspreis 2021 an TrustCerts GmbH

Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) vergibt Innovationspreis an Start-up für Blockchain-Anwendung

Berlin, 26.11.2021 - Der diesjährige TeleTrusT-Innovationspreis wurde an die TrustCerts GmbH aus Gelsenkirchen vergeben. Die Preisübergabe erfolgte vor einem Fachpublikum am 25.11.2021 in Berlin. Erstmals war der TeleTrusT-Innovationspreis dezidiert auf junge IT-Sicherheitsunternehmen ausgerichtet.

Den TeleTrusT-Innovationspreis 2021, der im 23. Jahr verliehen wurde, erhielt die TrustCerts GmbH Gelsenkirchen für die Lösung "TrustChain - a verifiable data registry for self-sovereign identities". Die Auswahl des Preisträgers erfolgte durch eine Jury, der die TeleTrusT-Vorstände Prof. Dr. Norbert Pohlmann, RA Karsten U. Bartels, Dr. Kim Nguyen und Dr. André Kudra sowie Prof. Dr. Helmut Reimer angehörten.

Den Preis nahm Mirko Mollik, Geschäftsführer von TrustCerts entgegen. Verleihungsort war die TeleTrusT-Konferenz 2021 in Berlin.

Die Lösung von TrustCerts adressiert den Bedarf an Nachweisen für eine schnelle und sichere Überprüfung auf vertrauensvolle Informationsquellen, um Prozesse präventiv und automatisiert durchzuführen.  Mit Hilfe der entwickelten Blockchain können die notwendigen Informationen vertrauensvoll zur Verfügung gestellt werden, die Nachweise bleiben dabei beim Eigentümer.

Prof. Dr. Pohlmann betonte in seiner Verkündung des Preisträgers die Bedeutung gerade von Start-ups in der IT-Sicherheit, um die Grundlage für eine sichere Digitalisierung auch für die Zukunft zu sichern.

Nominiert für den TeleTrusT-Innovationspreis 2021 waren auch Lösungen von

- eCom
- Essentry
- fiskaly
- Identeco
- IoT Inspector
- QuoIntelligence.

Der jährlich vergebene TeleTrusT-Innovationspreis wird Unternehmen oder Institutionen zugesprochen, die eine innovative, vertrauenswürdige und praxistaugliche IT-Sicherheitslösung entwickelt haben. Eine Expertenjury wählt den Preisträger anhand folgender Kriterien aus:

- Ist das Sicherheitsniveau dem Schutzbedarf der Anwendung angemessen?
- Sind die Sicherheitsfunktionen integrierter Bestandteil des angebotenen oder genutzten Produktes?
- Sind die integrierten Sicherheitsfunktionen für den Anwender transparent und bedienerfreundlich?
- Ist die Anwendung interoperabel, idealerweise mit europäischer Reichweite?
- Trägt die Anwendung zur wirtschaftlichen Stabilität des Unternehmens bei?