Datenträgervernichtung

Sichere Datenträgervernichtung gemäß EN 15713

Datenträgervernichtung ist das logische Gegenstück zu Aufbewahrungspflichten. Das Handelsgesetzbuch verpflichtet beispielsweise Kaufleute zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen. Die gewerbliche Wirtschaft hat ferner die Aufbewahrungsvorschriften nach § 147 Abgabenordnung zu erfüllen. Dabei sind sämtliche Geschäftsunterlagen und sonstige Unterlagen (wie z.B. Datenträger) aufzubewahren, die für steuerlich von Bedeutung sind. Weitere Aufbewahrungspflichten können sich je nach Anwendungsgebiet aus diversen Vorschriften ergeben. Der überwiegende Teil dieser Unterlagen verkörpert personen- oder unternehmensbezogene vertrauliche Daten mit hohem Missbrauchspotential.

Die mit Ausgabedatum 2009-04 erschienene europäische Norm EN 15713 "Sichere Vernichtung von vertraulichen Unterlagen" ("Secure destruction of confidential material") ist in Deutschland als DIN EN 15713 und in Österreich als OENORM EN 15713 implementiert.