Newsmeldung
Mittwoch, den 13.10.2010, 15:54 Uhr
De-Mail-Gesetz beschlossen
Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen. Ziel des De-Mail-Gesetzes ist die Schaffung eines Rechtsrahmens für vertrauenswürdige De-Mail-Dienste im Internet.
Per "De-Mail" sollen in Deutschland ab 2011 Nachrichten und Dokumente vertraulich, zuverlässig und sicher über das Internet versendet werden können. Grundlegende Sicherheitsfunktionen für den elektronischen Nachrichtenaustausch wie Verschlüsselung, sichere Identität der Kommunikationspartner und Nachweisbarkeit (Versand-/Eingangsnachweise), die der heute genutzten E-Mail fehlen, sollen einfach nutzbar und damit breit verfügbar gemacht werden.
Das De-Mail-Gesetz bildet hierfür den rechtlichen Rahmen. Realisiert und betrieben wird De-Mail von staatlich zugelassenen ("akkreditierten") und in der Regel privaten Anbietern, den De-Mail-Providern. Um die Akkreditierung als De-Mail-Provider vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als zuständiger Behörde zu erhalten, müssen die künftigen De-Mail-Provider strenge Auflagen in den Bereichen IT-Sicherheit und Datenschutz erfüllen und die technische Zusammenarbeit mit den De-Mail-Diensten der anderen De-Mail-Anbieter nachweisen.
Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Behörden und sonstige Institutionen können bei einem akkreditierten De-Mail-Anbieter ihrer Wahl ein De-Mail-Postfach eröffnen. Hierfür wird eine sichere Identifizierung z. B. durch Vorlage eines Personalausweises erforderlich sein – ähnlich wie bei der Eröffnung eines Bankkontos. Damit sind die Kommunikationspartner eindeutig nachvollziehbar. Der Versand von De-Mails erfolgt über gesicherte Kommunikationskanäle. Die Nachrichten sind vor Mitlesen und Veränderungen geschützt. Der Nutzer kann qualifiziert elektronisch signierte Versand- und Eingangsbestätigungen mit hoher Beweiskraft erhalten ("Einschreiben").
(Quelle: Die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik)
- Dateien:
2010-10-13-De-Mail_Gesetzentwurf.pdf226 Ki
