Pressemitteilung

Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) veröffentlicht Handreichung zu Penetrationstests

Berlin, 02.09.2026 - Eine aktuelle Handreichung des TeleTrusT-Arbeitskreises "PenTests" richtet sich an Firmen, Behörden und Dienstleister, die Penetrationstests planen, durchführen lassen oder in Auftrag geben möchten. Die Handreichung gibt praktische Ratschläge und hilft dabei, Penetrationstests gut zu organisieren und Gesetze sowie Standards zu beachten.

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Mit Hilfe von Penetrationstests können Unternehmen und Institutionen Aspekte ihrer IT-Sicherheit systematisch prüfen und verbessern. Da IT-Systeme komplexer werden, die Gefahr durch Angriffe steigt und immer mehr spezifische Compliance-Anforderungen Penetrationstests einfordern, gewinnen diese zunehmend an Bedeutung. Sie zeigen frühzeitig auf, wo IT-Systeme und Anwendungen anfällig sind. Einmal aufgedeckt, kön nen diese Schwachstellen behoben werden, bevor Angreifer sie ausnutzen.

Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von Dokumenten, die versuchen zu beschreiben, was ein Penetrationstest ist. Die Praxis aus vielen Anfragen und Ausschreibungen zeigt, dass die Definitionen nicht geeignet sind, ein ausreichendes Verständnis für Penetrationstestprojekte aufzubauen. "Penetrationstest" ist kein geschützter Begriff. Somit gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Anbietern am Markt, die in sehr unterschiedlicher Güte und mit sehr unterschiedlicher Expertise Penetrationstests anbieten.

Im TeleTrusT-AK "PenTests" haben sich erfahrene Fachleute von Penetrationstestanbietern zusammengefunden, um eine praxisnahe Handreichung zu liefern. Ziel ist es, alle Interessierten, die Penetrationstests in einer methodisch sinnvollen Art und Weise durchführen wollen, sowie Auditoren, die die zielführende Ausführung von Penetrationstests bewerten müssen, zu unterstützen.

Jan-Tilo Kirchhoff, Leiter des TeleTrusT-AK "PenTests": "Ziel der jetzt veröffentlichten TeleTrusT-Handreichung ist, bei den Beteiligten ein gemeinsames Verständnis dafür zu schaffen, wie Penetrationstests geplant und durchgeführt werden können. Die Handreichung ist als zusätzliches Hilfsmittel zu den bestehen-den gesetzlichen Vorgaben gedacht und stellt keinen Ersatz für individuelle technische oder rechtliche Beratung dar."