Pressemitteilung

Bundesverband IT-Sicherheit (TeleTrusT): IT-Sicherheitsrechtstag 2023

Anwendung des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 in der Praxis

Berlin, 05.06.2023 - Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) veranstaltet am 28.09.2023 in Berlin den jährlichen IT-Sicherheitsrechtstag. Schwerpunkte sind anstehende Gesetzesänderungen und Entwicklungen im deutschen und europäischen IT-Sicherheitsrecht, IT-Sicherheit und Verbraucherschutz, Umsetzungspraxis im KRITIS-Unternehmen sowie Cybersecurity-Versicherungen. 

Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 wird demnächst aufgrund der NIS-2-Richtlinie geändert. Der EU Cyber Resilience Act steht bereits in den Startlöchern. Betroffene stellen sich diverse Fragen politischer, rechtlicher, technischer und organisatorischer Art, die die Veranstaltung aufgreift. Der Rechtsmaterie entsprechend muss die Analyse interdisziplinär, also aus rechtlichem, politischem und technischem Blickwinkel erfolgen. Dieser Interdisziplinarität ist der Bundesverband IT-Sicherheit verpflichtet.

"Das IT-Sicherheitsrecht entwickelt sich in rasantem Tempo. Für Unternehmen und Behörden ist es wichtig, sich jetzt mit den Änderungen zu beschäftigen. Wir erläutern und diskutieren auf dem 8. TeleTrusT-IT-Sicherheitsrechtstag deshalb offen und praxisbezogen, worauf es bei der neuen Rechtslage und der erwarteten Regulierung ankommen wird. Zudem werfen wir einen detaillierten Blick auf die praktische Umsetzung im KRITIS-Sektor Banken und sprechen über die beiden zu wenig beleuchteten Bereiche des Verbraucherschutzes durch IT-Sicherheit nach dem reformierten BGB sowie den größer werdenden Herausforderungen aus Sicht der Cyberversicherungen." sagt Rechtsanwalt Karsten U. Bartels LL.M., stellvertretender TeleTrusT-Vorstandsvorsitzender und Leiter der TeleTrusT-AG "Recht".

Die Veranstaltung ist praxisnah angelegt, um jedem Interessenten die Möglichkeit zu geben, sich über die aktuelle Rechtslage zu informieren, die Möglichkeiten der rechtskonformen Umsetzung kennenzulernen und dabei wertvolle Kontakte zu knüpfen. Daher richtet sich der IT-Sicherheitsrechtstag von TeleTrusT an Interessierte aus Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen und Behörden jeder Größe. 

IT-Sicherheitsrechtstag 2023, 28.09.2023, Berlin + Online

Moderation:
Dr. Jana Moser

"Umsetzung des 'IT-Sicherheitsgesetzes 2.1' / Auswirkungen der NIS-2-Richtlinie"
RA Karsten U. Bartels, LL.M., HK2 Rechtsanwälte

"Der EU Cyber Resilience Act"
Dr. Christoph Bausewein, CrowdStrike

"Modell für ein allgemeines IT-Sicherheitsrecht - Aufräumen im Legacy-System der Regulierung"
Nils Brinker, ESMT Berlin und European Cyber Conflict Research Initiative

"IT-Sicherheit trifft digitalen Verbraucherschutz - Beschwerde vorprogrammiert"
Julia Schütze, Stiftung Neue Verantwortung

"KRITIS-Verordnung vs. Digitalisierung im Bankenumfeld"
Touria Jandusch, Thorsten Schumacher, Commerzbank

"Sicherheitsstrategie für cloudbasierte Services bei einem Finanzdienstleister"
Tomasz Lawicki, Capgemini

"Technische Risikobewertungskriterien für Cyber-Versicherungen"
Nils Hellberg, Peter Graß, Gesamtverband der Versicherer