Pressemitteilung

TeleTrusT-Podcast zum "Stand der Technik in der IT-Sicherheit": Technische und rechtliche Anforderungen verständlich erläutert

Berlin, 22.06.2022 - Der "Stand der Technik" ist ein zentraler Begriff der IT-Sicherheit. Er beschreibt ein Technologieniveau von technischen und organisatorischen Maßnahmen der IT-Sicherheit, das unter anderem nach dem IT-Sicherheitsgesetz und der Datenschutz-Grundverordnung eingehalten werden soll. Im jetzt veröffentlichten TeleTrusT-Podcast "Stand der Technik" mit RA Karsten U. Bartels und Tomasz Lawicki wird erklärt, wie der Begriff zu verstehen und umzusetzen ist. 

Im aktuellen TeleTrusT-Podcast behandelt RA Karsten U. Bartels LL.M., stellvertretender TeleTrusT-Vorsitzender und Leiter der TeleTrusT-AG "Recht" zusammen mit Tomasz Lawicki, m3 management consulting und Leiter des TeleTrusT-Arbeitskreises "Stand der Technik“, u.a. diese Inhalte:

- Wie kann man den Stand der Technik kurz erklären?
- Welche Beispiele zum Stand der Technik gibt es aus dem Alltag?
- Wie bestimmt man den Stand der Technik?
- Wie wird sich der Stand der Technik noch in Zukunft entwickeln?
- Welche Position wird der Stand der Technik einnehmen?
- Was sind die nächsten Schritte, um den Stand der Technik in den Unternehmen umzusetzen?

Karsten U. Bartels: "Wer nicht weiß, welche Bedeutung dem Stand der Technik rechtlich und technisch zukommt, kann sich nicht 'IT-compliant' verhalten, kann IT-Sicherheitsmaßnahmen nicht gesetzeskonform umsetzen. Wir erläutern im aktuellen TeleTrusT-Podcast, wie man sich dem Thema nähert - und dass es inzwischen praxiserprobte Methoden gibt, den Stand der Technik zu ermitteln und festzustellen, ob man ihn im konkreten Fall umsetzen muss."