Pressemitteilung

"Ersetzendes Scannen" – Neue BSI-Richtlinie: TeleTrusT-Informationstag am 19.04.2013 in Berlin

Berlin, 08.01.2013 – Nahezu jedes Unternehmen und jede Organisation stand bereits vor der Herausforderung des rechtssicheren "Ersetzenden Scannens". In vielen Fällen kommt gescannten Dokumenten nicht die gleiche gesetzliche Beweiskraft zu wie einem Original-Papierbeleg. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat sich dieser Problematik angenommen und die neue BSI-Richtlinie TR RESISCAN 03138 entwickelt. Ziel der Richtlinie ist es, Anwendern und Dienstleistern höhere Rechtssicherheit beim "Ersetzenden Scannen" zu verschaffen. Anfang 2013 ist die Veröffentlichung der Richtlinie im Bundesanzeiger geplant. Um Anwendern und Dienstleistern eine Hilfestellung bei der Umsetzung zu geben, veranstaltet TeleTrusT in Kooperation mit dem BSI am 19.04.2013 in Berlin einen gemeinsamen Informationstag.

Unternehmen und Organisationen erhalten wichtige praktische Hinweise sowie rechtliche Hintergrundinformationen, ergänzt um Erfahrungsberichte von Unternehmen. Themen des Informationstages sind u.a.: 

  • Richtlinie BSI TR RESISCAN 03138 – Eine Einführung;
  • Schutzbedarfsanalyse, Bedrohungsanalyse, Risikoanalyse;
  • Umsetzung der Richtlinie – Modularer Anforderungskatalog;
  • Beweiswerterhaltende Langzeitspeicherung gemäß BSI-Richtlinie TR ESOR 03125 - nächster logischer Schritt nach dem ersetzenden Scannen;
  • Aufbewahrungspflichten und Beweiswert gescannter Urkunden:
  • RESISCAN durch Dritte – Rechtliche Anforderungen an die Beauftragung;
  • Ersetzendes Scannen und praktische Umsetzung der BSI TR RESISCAN dargestellt am Beispiel einer Behörde und eines Krankenhauses.

Programm und Anmeldeformular unter http://www.teletrust.de/veranstaltungen/ersetzendes-scannen/.