Pressemitteilung

IT-Sicherheit im Arbeitsrecht/TeleTrusT – Bundesverband IT-Sicherheit e.V. informiert am 15.04.2014 in Berlin

Berlin, 02.04.2014 - Der Einsatz von Informationstechnologie und IT-Sicherheitsanforderungen haben für Arbeitsgeber und Beschäftigte zahlreiche arbeitsrechtliche Implikationen. Rechtsetzung und Rechtsprechung folgen dabei mit Mühe der dynamischen technischen Entwicklung. In der Praxis verbleiben Fallstricke, deren Kenntnis hilft, Probleme bereits in Vorfeld zu vermeiden. Bei Arbeitgebern und Mitarbeitern besteht oftmals Unklarheit über wechselseitige Rechte und Pflichten. Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) informiert im Rahmen einer Veranstaltung über aktuelle arbeits-rechtliche Probleme und praktische Lösungsansätze, die sich aus dem Einsatz von IT-Sicherheitstechnologie in der modernen Arbeitswelt ergeben.

Spezialisierte und praxiserfahrene IT-Rechtsanwälte widmen sich aus arbeitsrechtlicher Sicht ausgewählten Themen:

RA Matthias Hartmann, HK2 Rechtsanwälte:
"Bring your own device & Derivate"

RA Prof. Dr. Lambert Grosskopf, Kanzlei Grosskopf:
"Biometrie in der Arbeitswelt"

RA Dr. Carsten Ulbricht, Diem & Partner:
"Social Media im Arbeitsverhältnis"

RA Dr. Jan K. Köcher, DFN-CERT:
"Rechtliche Absicherung von Administratoren"

RA Karsten U. Bartels, LL.M., HK2 Rechtsanwälte:
"Sicherheit in Cloud-Diensten"

RA David Klein, Taylor Wessing:
"Mitarbeiter-Datenschutz nach EU-Datenschutz-Grundverordnung"

(Moderation: RA Christian Drews, Governikus KG).

Die Veranstaltung richtet sich an Interessierte, die mit einschlägigen Rechtsfragen befasst sind, an klein- und mittelständische Unternehmen und Organisationen - insbesondere ohne eigene Rechtsabteilung - sowie an Arbeitnehmervertreter.

Programm und Anmeldung unter: https://www.teletrust.de/veranstaltungen/arbeitsrecht/