TeleTrusT-Verfassungsbeschwerde

2018 legte der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) Verfassungsbeschwerde gegen das vom Deutschen Bundestag beschlossene und in Kraft getretene "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" ein, insoweit der Gesetzgeber darin die Rechtsgrundlagen für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und die Online-Durchsuchung erweiterte und Grundrechte in Bezug auf das Fernmeldegeheimnis einschränkte, bzw. gegen den mit dem Gesetz legalisierten Einsatz von sogenannten "Staatstrojanern". Nach mehrjähriger Bearbeitungsdauer nahm das Bundesverfassungsgericht per Beschluss vom 17.04.2023 die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an (AZ 176/23 bzw. 178/23). Der Bundesverband IT-Sicherheit kommentierte und kritisierte die Nichtannahme in einer Stellungnahme. 

Mit Schreiben vom 04.08.2025 begründete das Bundesverfassungsgericht mitsamt vorangestellten Leitsätzen in einer 81-seitigen Urteilsbegründung die Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde.