Zertifizierungsunterlagen

T.I.S.P.-Kostenordnung

T.I.S.P.-Prüfungs- und Zertifizierungsordnung

Informieren Sie sich hier über:

  • Ziel der Prüfung
  • Voraussetzungen
  • Zulassung zur Prüfung
  • Prüfung
  • Zertifizierung
  • Re-Zertifizierung
  • Schiedsstelle
  • Kosten
  • Instanzen des T.I.S.P.-Zertifizierung
  • Datenschutz

T.I.S.P.-Prüfungs- und Zertifizierungsordnung

T.I.S.P.-Prüfungsanmeldung und Zulassung

T.I.S.P.-Bewertungsschema

Rezertifizierung

Die Rezertifizierung muss bis spätestens zum Ablauf des vierten Jahres nach der letzten Zertifizierung erfolgen. Danach ist keine Re-Zertifizierung mehr möglich. Das Zertifikat wird, ausgehend vom Datum des Erlöschens der Gültigkeit, um drei Jahre verlängert. Für die Re-Zertifizierung muss der Antragssteller keine Prüfung absolvieren. Der T.I.S.P.-Inhaber muss seine  Weiterbildung und kontinuierliche Beschäftigung im Themenumfeld IT-Sicherheit geeignet nachweisen und entsprechende Nachweise dem Antrag beifügen.

Anmeldeformular zur Veröffentlichung des T.I.S.P.-Zertifikats auf der TeleTrusT-Webseite

TeleTrusT publiziert die Zertifikatsinformationen (Name, Vorname, Zertifikatsnummer, Jahr des Erwerbs) derjenigen Personen, die die T.I.S.P.-Zertifizierung bestanden und der Veröffentlichung zugestimmt haben, auf der TeleTrusT-Webseite. Dafür muss das Zertifikat von der Zertifizierungsinstanz bestätigt worden sein. Sofern Sie die Veröffentlichung wünschen, bitten wir Sie dieses Formular auszufüllen. Sie können die Veröffentlichung Ihrer Daten bei TeleTrusT jederzeit widerrufen.

Anmeldeformular zur Veröffentlichung

T.I.S.P.-Logo

T.I.S.P.-Absolventen ist es nach Erhalt ihres Zertifikats gestattet, das T.I.S.P.-Logo auf ihrer privaten Homepage zu verwenden. Auch ein Link auf die TeleTrusT/T.I.S.P.-Webseite ist gestattet:
www.teletrust.de/tisp/ 

T.I.S.P. Logo