Zertifizierungsunterlagen
T.I.S.P.-Information
T.I.S.P.-Kostenordnung
T.I.S.P.-Prüfungs- und Zertifizierungsordnung
Informieren Sie sich hier über:
- Ziel der Prüfung
- Voraussetzungen
- Zulassung zur Prüfung
- Prüfung
- Zertifizierung
- Re-Zertifizierung
- Schiedsstelle
- Kosten
- Instanzen des T.I.S.P.-Zertifizierung
- Datenschutz
T.I.S.P.-Prüfungs- und Zertifizierungsordnung
Wechsel der Zertifizierungsstelle: Seit Mitte Juni 2024 nimmt PersCert/TÜV keine Prüflinge mehr an, außer diejenigen, die eine Schulung bei der isits AG durchlaufen haben. Diese isits-Prüflinge durchlaufen die Prüfung bei PersCert/TÜV und erhalten eine T.I.S.P.-Urkunde von PersCert/TÜV.
Schulungsabsolventen und -absolventinnen der anderen Anbieter werden zur Prüfung und Zertifizierung bei der DEKRA zur Prüfung angemeldet. Diese Prüflinge erhalten eine T.I.S.P.-Urkunde von der DEKRA.
DEKRA-Prüfungsanträge sind an perszert(at)dekra.com zu richten.
T.I.S.P.-Prüfungsanmeldung und Zulassung
Rezertifizierung
Die Rezertifizierung muss bis spätestens zum Ablauf des vierten Jahres nach der letzten Zertifizierung erfolgen. Danach ist keine Re-Zertifizierung mehr möglich. Das Zertifikat wird, ausgehend vom Datum des Erlöschens der Gültigkeit, um drei Jahre verlängert. Für die Re-Zertifizierung muss der Antragssteller keine Prüfung absolvieren. Der T.I.S.P.-Inhaber muss seine Weiterbildung und kontinuierliche Beschäftigung im Themenumfeld IT-Sicherheit geeignet nachweisen und entsprechende Nachweise dem Antrag beifügen.
Rezertifizierungsanwärter melden sich ab Juni 2024 bei der DEKRA an - es sei denn, sie haben die Schulung seinerzeit beim Anbieter isits AG absolviert. In diesem Fall melden sie sich zur Rezertifizierung bei PersCert/TÜV an.
DEKRA-Rezertifizierungsanträge können hier an die DEKRA übermittelt werden:
www.dekra-certification.de/de/rezertifizierung/.
Anmeldeformular zur Veröffentlichung des T.I.S.P.-Zertifikats auf der TeleTrusT-Webseite
TeleTrusT publiziert die Zertifikatsinformationen (Name, Vorname, Zertifikatsnummer, Jahr des Erwerbs) derjenigen Personen, die die T.I.S.P.-Zertifizierung bestanden und der Veröffentlichung zugestimmt haben, auf der TeleTrusT-Webseite. Dafür muss das Zertifikat von der Zertifizierungsinstanz bestätigt worden sein. Sofern Sie die Veröffentlichung wünschen, bitten wir Sie dieses Formular auszufüllen. Sie können die Veröffentlichung Ihrer Daten bei TeleTrusT jederzeit widerrufen.
Anmeldeformular zur Veröffentlichung
T.I.S.P.-Logo
T.I.S.P.-Absolventen ist es nach Erhalt ihres Zertifikats gestattet, das T.I.S.P.-Logo auf ihrer privaten Homepage zu verwenden. Auch ein Link auf die TeleTrusT/T.I.S.P.-Webseite ist gestattet:
www.teletrust.de/tisp/