Rezertifizierung

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Aufgrund der schnell aufeinander folgenden technologischen Änderungen im Umfeld der modernen Informations- und Kommunikationstechnik ist eine nachhaltige Beschäftigung mit den Methoden und Technologien der sicheren Softwareentwicklung unumgänglich. Aus diesem Grund wird eine Re-Zertifizierung von erfolgten T.P.S.S.E.-Zertifizierungen angeboten.

Die Re-Zertifizierung muss bis spätestens zum Ablauf des vierten Jahres nach der letzten Zertifizierung erfolgen. Danach ist keine Re-Zertifizierung mehr möglich. Das Zertifikat wird, ausgehend vom Datum des Erlöschens der Gültigkeit, um drei Jahre verlängert.

Für die Re-Zertifizierung muss der Antragsteller keine Prüfung absolvieren. Der T.P.S.S.E.-Inhaber muss seine Weiterbildung und kontinuierliche Beschäftigung im Themenumfeld der sicheren Softwareentwicklung geeignet nachweisen und entsprechende Nachweise dem Antrag beifügen.

Erforderlich sind:

a) Tätigkeitsbeschreibung des Arbeitgebers oder bei Selbständigen, die verdeutlicht, dass der Zertifikatinhaber in den vergangenen drei Jahren kontinuierlich im Bereich der Sicheren Softwareentwicklung tätig war. Dies kann er nachweisen durch

b) Nachweise, die geeignet sind die Verfolgung der aktuellen Entwicklung im Bereich sichere Softwareentwicklung zu belegen. Anerkannt werden:

  • Teilnahme an geeigneten betrieblichen und/oder externen Weiterbildungsangeboten, Seminaren, Workshops oder Tagungen/Konferenzen;
  • Publikationen über eigene Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zu aktuellen Themen der sicheren Softwareentwicklung;
  • Nachweis über die persönliche Konzeption von Weiterbildungsangeboten zu aktuellen Themen der sicheren Softwareentwicklung, die geeignet sind das persönliche Wissen weiter zu entwickeln.
  • Dokumentation von Projekten zu aktuellen Themen der sicheren Softwareentwicklung, die geeignet sind das persönliche Wissen weiter zu entwickeln.

Für alle anzuerkennenden Leistungen sind überprüfbare schriftlich Nachweise vorzulegen wie z. B. Teilnahmebescheinigungen mit Veranstaltungsagenda, Zertifikate, Dokumentationen oder Bestätigungen vom Arbeitgeber bzw. vom Auftraggeber. Die Prüfung des Antrags auf Re-Zertifizierung erfolgt durch die Personenzertifizierungsstelle. Sie stellt ein erneuertes Zertifikat aus, wenn alle erforderlichen Nachweise erbracht wurden.