Informationstag "IT-Sicherheit im Arbeitsrecht"

15.04.2014

Thomas-Dehler-Haus, Reinhardtstraße 14, 10117  Berlin

(Tagungs- und Kongresszentrum Reinhardtstraßenhöfe)

Der Einsatz von Informationstechnologie und IT-Sicherheitsanforderungen haben für Arbeitgeber und Beschäftigte zahlreiche arbeitsrechtliche Implikationen. Rechtsetzung und Rechtsprechung folgen dabei mit Mühe der dynamischen technischen Entwicklung. In der Praxis verbleiben Fallstricke, deren Kenntnis hilft, Probleme bereits in Vorfeld zu vermeiden. Bei Arbeitgebern und Mitarbeitern besteht oftmals Unklarheit über wechselseitige Rechte und Pflichten.

Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) informierte im Rahmen einer Veranstaltung über aktuelle arbeitsrechtliche Probleme und praktische Lösungsansätze.

Die Veranstaltung richtete sich an Interessierte, die mit einschlägigen Rechtsfragen befasst sind, an klein- und mittelständische Unternehmen und Organisationen - insbesondere ohne eigene Rechtsabteilung - sowie an Arbeitnehmervertreter. 


09:30 Uhr
Einlass und Registrierung

10:00 Uhr
RA Christian Drews, Governikus KG
Eröffnung, Moderation

RA Karsten U. Bartels, LL.M., HK2 Rechtsanwälte
Begrüßung namens der TeleTrusT-AG "Recht"

10:15 Uhr
RA Matthias Hartmann, HK2 Rechtsanwälte
"Bring your own device & Derivate"

11:00 Uhr
RA Prof. Dr. Lambert Grosskopf, Kanzlei Grosskopf
"Biometrie in der Arbeitswelt"

11:45 Uhr
Mittagspause (Buffet)

12:45 Uhr
RA Dr. Carsten Ulbricht, Bartsch Rechtsanwälte
"Social Media im Arbeitsverhältnis"

13:30 Uhr
RA Dr. Jan K. Köcher, DFN-CERT
"Rechtliche Absicherung von Administratoren"

14:15 Uhr
Kaffeepause

14:45 Uhr
RA Karsten U. Bartels, LL.M., HK2 Rechtsanwälte
"Sicherheit in Cloud-Diensten"

15:30 Uhr
RA David Klein, Taylor Wessing
"Mitarbeiter-Datenschutz nach EU-Datenschutz-Grundverordnung"

16:15 Uhr
Zusammenfassung und abschließende Fragen/Antworten

17:00 Uhr
Ende der Veranstaltung

© TeleTrusT 2014

Bilder der Veranstaltung